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15.12.2016

Rede: Bekämpfung der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung soll besser bekämpft werden. Deshalb wurde heute ein Gesetz verabschiedet mit dem die Rahmenbedingungen für die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessert werden. Wir begrüßen das Gesetz, aber es ist nur ein erster Schritt – weitere müssen unbedingt folgen. Vor allem muss die Personalsituation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessert werden, denn der Personalmangel  wird nur verwaltet und das geht gar nicht.

 

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind weit verbreitet und verursachen immense volkswirtschaftliche Schäden. So entgehen dem Staat Steuereinnahmen und den Sozialversicherungen Beiträge. Es geht hier um viele Milliarden. Vor allem sind die Beschäftigten davon betroffen. Sie arbeiten hart und bekommen dennoch zu wenig Lohn. Die Schattenwirtschaft verzerrt zudem den Wettbewerb zulasten der anständigen und verantwortungsvollen Betriebe. Das alles geht gar nicht. Deshalb müssen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung konsequent bekämpft werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Notwendig sind effektive Kontrollen. Ich war selbst einmal einen Tag mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs und ich war beeindruckt von der guten und sehr engagierten Arbeit. Dennoch müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Deshalb begrüßen wir Grüne den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir hatten dazu auch eine wirklich interessante Anhörung mit guten Sachverständigen aus der Praxis. Auch sie unterstützen das Gesetz. Aber es gab auch dringende Appelle, den Gesetzentwurf an manchen Stellen nachzubessern. Die konkreten Vorschläge wurden aber ignoriert. Ich wünsche mir, dass die Koalitionsfraktionen solche Anhörungen etwas ernster nehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Ingrid Arndt-            Brauer (SPD): Die wurden nicht ignoriert! Die wurden ausgiebig diskutiert!)

Wir werden dem Gesetzentwurf zwar zustimmen. Aber auch wir sehen an vielen Stellen noch Handlungsbedarf. Deswegen haben wir drei Änderungsanträge in den Ausschüssen gestellt. Diese wurden leider abgelehnt. Ich möchte sie kurz ansprechen:

Erstens. In der Landwirtschaft arbeiten viele Saisonarbeitskräfte auch aus dem Ausland. Wir sehen die Situation anders als Sie. In der Praxis sind die Mindestlohnkontrollen der FKS relativ schwierig. Deshalb wollen wir die Landwirtschaft im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz als sensible Branche aufnehmen. Das würde die Kontrollen erleichtern und die FKS tatsächlich stärken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Durch § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können „schwarze Schafe“ von der Ausschreibung öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Hier werden jetzt neben den Bauaufträgen auch die Liefer- und Dienstleistungsaufträge aufgenommen. Das ist gut so. Aber auch Konzessionen müssten hier benannt werden; denn wir meinen: Alle Aufträge müssen gleich behandelt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Ganz paradox wird es, wenn es um die Straftaten geht, die zum Ausschluss bei öffentlichen Ausschreibungen führen. Im Gesetz steht hier nur Sozialkassenbetrug. Bei illegaler Beschäftigung geht es aber vor allem um Betrug und Urkundenfälschung, und die ganz schlimmen Formen sind Menschenhandel und Ausbeutung der Arbeitskraft. Diese Straftatbestände stehen eben nicht im Gesetz. Deshalb haben wir beantragt, dass diese Straftaten explizit in das Gesetz aufgenommen werden; denn öffentliche Aufträge dürfen nur an verantwortungsvolle Betriebe gehen. Deshalb brauchen wir unserer Meinung nach ganz eindeutige und rechtssichere Formulierungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Anhörung wurde ein weiterer Aspekt immer wieder zu Recht kritisiert. Das wurde schon angesprochen: Effektive Kontrollen brauchen natürlich gute Rahmenbedingungen. Notwendig ist aber vor allem ausreichend Personal. Die FKS hat aber insgesamt zu wenig Personal. Zudem sind viele Planstellen nicht besetzt, und die versprochenen 1 600 neuen Stellen für die Mindestlohnkontrolle sind auch noch nicht angekommen.

Die Aufgaben der FKS nehmen immer mehr zu, und sie sind vor allem extrem anspruchsvoll. Seit Jahren wird hier der Personalmangel nur verwaltet. Das Personal reicht gerade einmal für Schwerpunktprüfungen. Das ist zu wenig. Die Kontrollen müssen auch präventiv wirken. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht mehr Personal. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass sich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung immer wieder verändern. Am Bau gibt es mittlerweile 200 000 Minijobs. Das ist absurd. Das wurde schon angesprochen. Hier wird ein legales Arbeitsverhältnis häufig nur vorgetäuscht. Tatsächlich wird aber in Vollzeit gearbeitet, und die Differenz wird schwarz und bar ausgezahlt. Es gibt mittlerweile auch sehr erfolgreiche Internetportale, die vermeintlich Selbstständige an Privathaushalte vermitteln. Die Honorare sind häufig so niedrig, dass niemand davon leben kann. Der Gesetzgeber muss auf diese Entwicklungen reagieren und neue Kontrollmöglichkeiten entwickeln. Das Gesetz heute ist also nur ein erster Schritt, weitere müssen unbedingt folgen. Machen Sie sich bitte auf den Weg.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))

Rede: Bekämpfung der Schwarzarbeit