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18.10.2018

Rede: Brückenteilzeit

Das Gesetz ist zwar ein erster Schritt, aber dennoch zu wenig. Denn mehr als 35 Prozent der Beschäftigten haben gar keinen Anspruch auf die Brückenteilzeit. Das Gesetz hat doppelte und dreifache Hürden. So ist es auch nicht akzeptabel, dass die Brückenteilzeit wegen der Zumutbarkeitsgrenze einfach formal abgelehnt werden kann, wenn keine betrieblichen Hindernisse vorliegen. Und für die Frauen, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen, wird sich gar nichts verändern. All das kritisiere ich und habe daher auch drei Änderungsanträge eingebracht.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Kollegin Beate Müller-Gemmeke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Es ist schön, dass Sie vorne in der ersten Reihe sitzen. Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Beim Thema Teilzeit geht es um viel. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die eigenständige Existenzsicherung, und es geht um die Absicherung im Alter – vor allem für Frauen. Deshalb brauchen wir hier gute Lösungen.

Am Gesetzentwurf hat sich aber leider trotz der Anhörung und der Kritik nichts verändert. Bei der Brückenteilzeit gibt es weiterhin doppelte und dreifache Hürden. Für die Frauen, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen, wird sich gar nichts verändern. Das kritisieren wir, und deshalb lassen wir heute über drei Änderungsanträge abstimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erster Änderungsantrag. Einen Anspruch auf Brückenteilzeit – das wurde schon gesagt – soll es ja nur in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigen geben. Rund 35 Prozent der Beschäftigten können allein durch diese eine Hürde nicht befristet in Teilzeit gehen, vor allem Frauen, die in kleineren Betrieben arbeiten. Die Folge ist: Für viel zu viele Beschäftigte bleibt dann eben nur die Variante „unbefristete Teilzeit“ mit all den bekannten negativen Folgen, Stichwort „Teilzeitfalle“. Deswegen beantragen wir, den Schwellenwert auf 15 Beschäftigte abzusenken. Diese Forderung ist uns wichtig, und deshalb werden wir darüber auch namentlich abstimmen lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweiter Änderungsantrag. Es gibt ja noch die Zumutbarkeitsgrenze für weitere 20 Prozent der Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten. Das ist eine zusätzliche rein formale Hürde. Diese ist überhaupt nicht notwendig; denn einen Anspruch auf Brückenteilzeit gibt es ja nur, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Bei der Prüfung dieser betrieblichen Gründe werden die organisatorischen Probleme und Hindernisse aufgrund der Betriebsgröße berücksichtigt, also ist das doppelt gemoppelt. Abgesehen davon: Es ist einfach nicht akzeptabel, dass die Brückenteilzeit, wenn keine betrieblichen Hindernisse vorliegen, einfach so formal abgelehnt werden kann. Deshalb wollen wir, dass auch die Zumutbarkeitsgrenze gestrichen wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dritter Änderungsantrag. Hier geht es um die Frauen, die heute schon in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit verlängern wollen. Gerade hier passiert viel zu wenig; denn deren Arbeitszeitwünsche müssen unverändert nur bei einem freien Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Wenn Beschäftigte länger arbeiten wollen, muss es auch um das Arbeitszeitvolumen gehen. Nur dann erhöhen sich die Chancen, und das ist dringend notwendig. Hier geht es immerhin um 1,3 Millionen Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen – das sagt das Statistische Bundesamt -, und davon sind mehr als 900 000 Frauen. Deshalb stellen wir auch diesen Änderungsantrag zum Arbeitszeitvolumen zur Abstimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt noch zwei weitere Aspekte, die uns wichtig sind, wenn es um die Teilzeit geht, und wegen der wir heute auch über unseren Antrag für mehr Zeitsouveränität abstimmen lassen. Wir wollen, dass die Beschäftigten tatsächlich mitbestimmen können, wenn es um die Lage ihrer Arbeitszeit geht, und wir fordern ein Recht auf Homeoffice alternierend zum festen Arbeitsplatz. All das fehlt im Gesetz. In manchen Lebenslagen kann das schon helfen. Dann müssen Frauen erst gar nicht ihre Arbeitszeit reduzieren. Auch so entsteht mehr Zeitsouveränität, weil Arbeit dann besser ins Leben passt.

Sehr geehrte Regierungsfraktionen, das Gesetz ist nur ein erster Schritt, und doch ist es ein Gesetz, das viel verspricht und wenig hält. Deshalb werden wir uns, wenn die Änderungen abgelehnt werden, enthalten; denn nur ein erster Schritt ist uns einfach zu wenig.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rede Brückenteilzeit