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30.09.2010

Rede: Deutsche Rentenversicherung muss handeln

Der Zeitplan rutschte, dieser Top sollte erst nach Mitternacht behandelt werden, von daher wurde er zu Protokoll gegeben. Thema war, dass den Christlichen Gewerkschaften in der Leiharbeit in zwei Instanzen die Tariffähigkeit aberkannt wurde. Jetzt steht noch das Urteil des Bundesarbeitsgericht aus. Dennoch sollte schon jetzt die Deutsche Rentenversicherung entgangene Sozialversicherungsbeiträge nacherheben, damit die Ansprüche nicht verjähren.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist bekannt dafür, Gefälligkeitstarifverträge mit Arbeitgebern abzuschließen, durch die Beschäftigte niedrige Löhne hinnehmen müssen. Das ist uns schon seit langem ein Dorn im Auge. Deswegen begrüße ich auch, dass der CGZP in zwei Instanzen die Tariffähigkeit aberkannt wurde. Im Dezember wird das Bundesarbeitsgericht voraussichtlich endgültig darüber urteilen. Ich hoffe, dass die Urteile der Vorinstanzen bestätigt werden und der CGZP endgültig die Tariffähigkeit aberkannt wird. Damit wäre endlich Schluss mit Billigtarifverträgen, unter denen die Beschäftigten zu leiden haben.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Folgen eine Aberkennung der Tariffähigkeit der CGZP durch das Bundesarbeitsgericht hat. Einerseits könnten diese Pseudogewerkschaften in Zukunft keine Tarifverträge mehr abschließen. Andererseits erhielten die Beschäftigten, die bisher die Leidtragenden dieser Tarife waren, erhebliche Rückzahlungen, sofern sie gerichtlich ihre Löhne anfechten. Sie hätten aber auch erhebliche Sozialversicherungsansprüche. Letztere müssten aber nicht von den Beschäftigten selbst eingeklagt werden. Die Deutsche Rentenversicherung könnte selbst tätig werden und Beiträge nacherheben, ohne dass die Beschäftigten vor Gericht gehen müssen.

Entscheidend ist dabei insbesondere für die Beschäftigten, für wie viele Jahre die Sozialversicherungsbeiträge nachträglich erhoben werden können und ebenso, ob die Deutsche Rentenversicherung in der Lage ist, eine Verjährung der Ansprüche aufzuhalten. Ich bin – wie die Fraktion Die Linke – der Auffassung, dass die Deutsche Rentenversicherung diese Verjährung stoppen kann.

Deswegen begrüße und unterstütze ich den Antrag der Fraktion Die Linke. Die Deutsche Rentenversicherung Bund muss schnellstmöglich handeln und vorsorglich Beitragsforderungen aus Entgelten basierend auf Tarifverträgen mit der CGZP durch Betriebsprüfungen feststellen, um rückwirkend fällige Beitragseinnahmen vor der Verjährung zu schützen. Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und die Deutsche Rentenversicherung Bund zum Handeln auffordern.

Meines Erachtens hat die Deutsche Rentenversicherung Bund die Pflicht, tätig zu werden und die Versichertengemeinschaft vor Beitragseinbußen zu schützen. Auch die circa 200 000 betroffenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer könnten so vor erheblichen Nachteilen geschützt werden. Bleibt die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter untätig, müssten sie Einbußen bei ihren Rentenversicherungsansprüchen hinnehmen. Und das wäre ein Skandal.

Wir können es nicht akzeptieren, dass sich die Bundesregierung hinter den Gerichten versteckt und abwartet, bis das Bundesarbeitsgericht den CGZP die Tariffähigkeit aberkennt – zumal zwei Instanzen schon eindeutige Urteile gesprochen haben. Bundesministerin von der Leyen muss endlich dafür sorgen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund ihrer Pflicht gerecht wird. Sie hat die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung und kann handeln, sofern der politische Wille vorhanden ist.

Die Ministerin muss im Sinne der Beitragszahlenden handeln, und ebenso haben die
Beschäftigten das Recht, von der Bundesregierung vor der Verjährung ihrer schwer verdienten Sozialversicherungsansprüche geschützt zu werden.