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08.03.2012

Rede: Frauen verdienen mehr

Heute habe ich meinen Antrag “Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern“ eingebracht. Frauen verdienen noch immer weniger als Männer und das ist nicht akzeptabel. Selbstverpflichtung ist zu wenig – wir brauchen gesetzliche Regelungen, um den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ durchzusetzen.

Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun Beate Müller-Gemmeke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Stellen Sie sich vor, eine Frau geht einkaufen, beim Bezahlen nimmt die Kassiererin die Zeitschrift und reißt erst einmal ein paar Seiten heraus. Dann behält sie eine von vier Bananen, und vom Kuchen bekommt die Frau auch nur drei Viertel. Der Mann hinter ihr an der Kasse bekommt hingegen den ganzen Kuchen.

Das hört sich absurd an; doch dieses Bild ist nicht meiner Fantasie entsprungen. Es ist aus einem kurzen Video der EU-Kommission, das auf unkonventionelle Weise darstellt, was bei uns traurige Realität ist. Denn Frauen verdienen in Deutschland noch immer weniger als Männer. Es ist also an der Zeit, dass wir gemeinsam diese Entgeltdiskriminierung beenden; denn Frauen verdienen mehr.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)

Entgeltdiskriminierung funktioniert oft unmittelbar und direkt, beispielsweise wenn eine Abteilungsleiterin als Nachfolgerin eines Mannes mit gleicher Qualifizierung und derselben Berufserfahrung 300 Euro weniger verdient. Hier wird der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ missachtet. Das ist ungerecht und nicht akzeptabel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schwieriger aufzudecken ist die mittelbare Entgeltdiskriminierung, wenn es also um den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit geht. Sie verbirgt sich in Regelungen, die nicht zwischen Männern und Frauen unterscheiden und dennoch auf Männer und Frauen unterschiedlich wirken. Besonders diskriminierungsanfällig sind dabei die Kriterien, mit denen Arbeit bewertet wird.

Wenn ein Mann beispielsweise auf dem Bau Steine schleppen muss, dann wird diese Kraftanstrengung selbstverständlich bezahlt, das Heben und Umbetten als körperliche Belastung bei Frauen in der Pflege hingegen nicht. Auch die emotionalen Belastungen in Frauenberufen werden häufig nicht bewertet und somit auch nicht bezahlt.

Entgeltdiskriminierung ist also Realität, obwohl im Grundgesetz, im AGG und im Europarecht die Gleichstellung und das Verbot der Entgeltdiskriminierung verankert sind. Im 21. Jahrhundert muss damit endlich Schluss sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverpflichtungen und Freiwilligkeit haben zu nichts geführt. Die Entgeltlücke ist sogar noch größer geworden. Deshalb fordern wir Grünen mit unserem Antrag ein eigenständiges Gesetz gegen Entgeltdiskriminierung. In einem ersten Schritt sollen die Tarifpartner und Betriebe verbindlich überprüfen und nachweisen, dass tarifliche und nichttarifliche Entgeltregelungen diskriminierungsfrei ausgestaltet sind. Das reicht aber nicht aus. Die Betriebe und der öffentliche Dienst müssen auch die Umsetzungspraxis überprüfen. Denn die Anwendung darf vor Ort nicht wieder zu neuen Diskriminierungen führen.

Bei der Überprüfung setzen wir – anders als die Bundesministerin – auf analytische Arbeitsbewertungsverfahren. Entscheidend ist, dass die Kriterien transparent und nachvollziehbar sind, die Tätigkeiten ihrem Wesen nach beurteilt werden und die Kriterien somit diskriminierungsfrei gewählt sind, also endlich für Frauen und Männer gleichermaßen gelten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei Überprüfungen allein wollen wir es aber nicht belassen: Selbstverständlich müssen entdeckte Diskriminierungen auch beseitigt werden. Deshalb soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Kontrollbefugnis erhalten. Wir brauchen auch Sanktionen und insbesondere ein Verbandsklagerecht. Denn wir brauchen ein wirksames Gesetz und keinen zahnlosen Tiger.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Gleichstellungsbericht „Neue Wege – Gleiche Chancen“ steht die Überprüfung mit Arbeitsbewertungsverfahren im Fazit. Wir Grüne haben mit unserem Antrag die Vorschläge konkretisiert. Wir nehmen also die Autorinnen ernst. Dies erwarten wir jetzt auch von der Bundesregierung; denn Frauen verdienen mehr.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Elke Ferner (SPD) und Inge Höger (DIE LINKE))

 

Der Antrag im Bundestag

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