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29.03.2012

Rede: ILO-Seearbeitsübereinkommen

Spät am Donnerstagabend haben wir eine Debatte zu Protokoll gegeben und zwar zum Thema ILO-Seearbeitsübereinkommen. Die Bundesregierung hat dieses Übereinkommen noch immer nicht ratifiziert. Es wäre aber dringend notwendig, damit das Übereinkommen in Kraft treten kann. Und außerdem hat Deutschland eine Vorbildfunktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Schifffahrtsindustrie gehört zu den wenigen wirklich globalen Industriezweigen der Welt. 1,2 Mio. Seeleute aus der ganzen Welt transportieren Tag für Tag Waren über Ozeane und über Landesgrenzen hinweg. Die Schiffe liegen in der Regel nur wenige Stunden oder Tage in Häfen, bis die Ladungen gelöscht und die Schiffe wieder beladen werden. Nur in dieser Zeit können die Seeleute an Land gehen, ihre Freizeit nutzen und genießen.

Die meiste Zeit jedoch sind die Schiffe auf hoher See. In dieser Zeit sind die Seeleute auf die Unterkünfte, Freizeiteinrichtungen und die medizinische Betreuung auf den Schiffen angewiesen. Sie müssen die Arbeitsbedingungen und die soziale Infrastruktur an Bord hinnehmen, wie sie sind. Sie sind auf die Arbeit angewiesen. Die Arbeits- und Rahmenbedingungen sind aber von Schiff zu Schiff verschieden und sehr unterschiedlich ausgestaltet. Deswegen war es dringend notwendig, dass weltweit gültige Arbeitsnormen und Mindestanforderungen an Beschäftigungsbedingungen und die Infrastruktur an Bord geschaffen wurden.

Am 23. Februar 2006 war es endlich so weit. Das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurde in Genf ohne Gegenstimmen angenommen. Es ist ein Meilenstein. Endlich erhalten die Seeleute weltweit verbindliche soziale Rechte. Es fasst mehr als 60 geltende Rechtsinstrumente zusammen, die seit 1920 von der ILO verabschiedet wurden. Mit dem Übereinkommen sollen weltweite Mindeststandards geschaffen werden, die die Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute erhöhen, die Sicherheit steigern und dem Lohn- und Sozialdumping einen Riegel vorschieben.

Allerdings nützen die besten Normen nichts, wenn sie nicht in Kraft sind. Es ist nicht verständlich, dass es weder die CDU/CSU, die seit 2006 durchgängig an der Bundesregierung beteiligt ist, noch die FDP es geschafft haben, das Seearbeitsübereinkommen zu ratifizieren. Die Untätigkeit ist auch deshalb unverständlich, weil die ILO-Übereinkommen von Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeber gleichermaßen und somit in breitem Konsens verhandelt werden.

Bisher haben lediglich 23 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Damit das Übereinkommen in Kraft treten kann, muss es aber von mindestens 30 Staaten ratifiziert werden, die zusammen über eine Bruttoraumzahl (BRZ) von mindestens 33 % der Welthandelstonnage verfügen. Deswegen fordern wir – wie die Fraktion „Die Linke“ – die Bundesregierung auf, endlich tätig zu werden. Sie muss endlich ihrer Verantwortung für die Seeleute gerecht werden und vor allem auch ein positives Vorbild in der Welt sein.

Statt die Ratifizierung von Jahr zu Jahr zu verschleppen, sollte sich die Bundesregierung vielmehr in der Europäischen Union und bei den wichtigsten Handelspartnern für die Ratifizierung des Übereinkommens einsetzen. Die Staaten, insbesondere Deutschland, müssen den 1,2 Mio. Seeleuten endlich die verdiente Wertschätzung entgegen bringen. Ohne sie würde der Welthandel zum Erliegen kommen, die mittlerweile stark ausdifferenzierte internationale Arbeitsteilung zusammenbrechen und globale Wertschöpfungsketten auseinander gerissen.

Wir fordern alle an der maritimen Wirtschaft beteiligten Akteure auf, sich an einem „maritimen Bündnis“ aktiv zu beteiligen. Sie müssen dafür sorgen, dass das Seearbeitsübereinkommen in Deutschland erfolgreich umgesetzt und auf alle über 3.000 in deutschem Besitz befindlichen Schiffe, von denen derzeit nur ca. 500 unter deutscher Flagge fahren, angewendet wird. Darüber hinaus müssen die Ausflaggung erschwert, Einflaggung erleichtert und Anreize geschaffen werden, Schiffe umweltfreundlicher und ökologischer zu betreiben.

Wir befürworten ebenfalls die Schaffung eines Seearbeitsgesetzes, dass das bestehende Seemansgesetz ablöst und das Seearbeitsübereinkommen in nationales Recht umsetzt. Im Zuge der Einführung des Gesetzes müssen die betreffenden Verordnungen an den neuen Gesetzestext angepasst werden. Und selbstverständlich muss dieser Prozess in enger Abstimmung mit den Tarifpartnern gestaltet werden. Das ILO-Übereinkommen darf nicht weiter ignoriert werden.

 

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