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21.05.2015

Rede: Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen

Nicht die Tarifpluralität zersplittert die Tarifautonomie, sondern Scheinwerkverträge und Leiharbeit. Die Bundesregierung sollte das mit der gesetzlichen Tarifeinheit lassen und sich endlich um die echten Probleme auf dem Arbeitsmarkt kümmern. Notwendig sind Equal Pay ab dem ersten Tag im Bereich der Leiharbeit und neue Kriterien für Werkverträge. Es muss Schluss sein mit Tarifflucht und immer größer werdenden Randbelegschaften.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Zersplitterung der Tariflandschaft ist ja gerade das große Thema der Koalitionsfraktionen. Verantwortlich machen Sie dafür die Tarifpluralität, also die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften. Tatsächlich zersplittert die Tariflandschaft aber durch Scheinwerkverträge, Leiharbeit und Scheinselbstständigkeit. Also lassen Sie das, was Sie das mit der gesetzlichen Tarifeinheit und kümmern Sie sich endlich um die echten Probleme!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Mit Werkverträgen und Leiharbeit unterlaufen die Arbeitgeber den Kündigungsschutz, die betriebliche Mitbestimmung, die tarifliche Bezahlung und somit den sozialen Schutz der Beschäftigten. Gewerkschaftliche Errungenschaften stehen damit nur noch auf dem Papier. So wird der gesellschaftliche Konsens der Sozialpartnerschaft aufgekündigt. So zersplittern die Belegschaften. Das ist nicht akzeptabel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Es ist also gut, dass die Linken heute dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Die Debatte ist notwendig. Inhaltlich sind wir uns an manchen Stellen einig, aber nicht in jedem Punkt. Darüber werden wir aber im Ausschuss noch ausführlich diskutieren.

Zum Thema Leiharbeit: Für uns Grüne ist und bleibt die Leiharbeit ein Instrument für mehr Flexibilität. Heute profitieren die Unternehmen von der Leiharbeit aber doppelt. Sie erhalten Flexibilität und billigere Arbeitskräfte. Diese Fehlentwicklung wollen wir korrigieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Diese Korrektur geht aber nur über den Preis. Deshalb wollen auch wir Equal Pay ab dem ersten Tag. Und wir wollen einen Flexibilitätsbonus von 10 Prozent. Für die Betriebe lohnt sich Leiharbeit dann nur vorübergehend, und die Beschäftigten erhalten dann endlich einen fairen Lohn und somit Anerkennung und Wertschätzung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Koalitionsfraktionen planen hingegen Equal Pay erst nach neun Monaten. Das macht überhaupt keinen Sinn; denn die wenigsten Leiharbeitskräfte werden davon profitieren. Wir alle wissen – das wurde schon angesprochen -, dass die Leiharbeitskräfte in der Mehrzahl schon nach drei Monaten wieder arbeitslos sind.

Liebe SPD, ich finde, das ist schon hart: Die neun Monate, das war ein Vorschlag von der FDP. Das wurde von Ihnen in der letzten Legislaturperiode heftigst kritisiert. Ich höre noch immer die permanenten Zurufe aus Ihrer Fraktion in der damaligen Debatte. Das heißt, Sie sind an diesem Punkt heftig eingeknickt. Daran werden wir Sie immer wieder erinnern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Wären Sie auch, wenn Sie an der Regierung wären!)

Wir wollen übrigens keine Höchstüberlassungsdauer. Auftragsspitzen sind unterschiedlich je nach Branche. „Vorübergehend“ bedeutet nun einmal „nur auf Zeit“, je nach besonderen Auftragslagen. Diese Definition ist ausreichend, damit Betriebsräte oder eben auch Gerichte tätig werden können. Die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten – aber auch eine Höchstüberlassungsdauer von 3 Monaten – lehnen wir ab; denn dadurch entstehen nur Drehtüreffekte. Entleihbetriebe, die die Beschäftigten nicht übernehmen wollen, sondern weiterhin auf billigere Arbeitskräfte setzen, geben doch ganz einfach die Leiharbeitskräfte nach 9 Monaten oder spätestens nach 18 Monaten zurück. Und das geht nur zulasten der betroffenen Leiharbeitskräfte. Deshalb lehnen wir diese Regelungen ab. Sie sind nicht gerecht und auch nicht fair.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Jetzt zu den Werkverträgen – die Entwicklung dort ist eigentlich das größere Problem. Die menschenunwürdigen Bedingungen durch Werkverträge in der Fleischbranche sind bekannt; die kennen wir alle. Im Einzelhandel gibt es die Regaleinräumerinnen und -einräumer, und es gibt auch den gesamten Kassenbereich als Werkvertrag. Im Druckbereich werden Schichten, aber auch der Betrieb von ganzen Rotationsmaschinen per Werkvertrag vergeben. Fündig werden wir auch in Hotels, im Transportbereich, natürlich in der Metallbranche. Bei den Werkverträgen sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Häufig leisten die Beschäftigten mit Werkvertrag die gleiche Arbeit auf demselben Betriebsgelände wie die Kolleginnen und Kollegen mit einem regulären Arbeitsvertrag, allerdings oft für deutlich weniger Lohn. Und wenn irgendetwas am Arbeitsplatz nicht stimmt, dann können sie sich nicht einmal beim Betriebsrat beschweren. Denn der ist für sie nicht zuständig. Das alles geht gar nicht. Für uns hört die unternehmerische Freiheit bei Lohndumping auf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Denn bei solchen Werkverträgen geht es darum, Lohnkosten einzusparen. Es geht um Tarifflucht von einem guten in einen schlechteren Tarifvertrag. Und häufig besteht überhaupt keine Tarifbindung mehr.

Vor kurzem ist ja die Studie der Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht worden; darin sind die Folgen beschrieben. Heute sind nur noch 35 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Der Lohnunterschied zwischen den Betrieben mit und ohne Tarifbindung ist gestiegen, und zwar auf 19 Prozent. Wenn der Anstand in Teilen der Wirtschaft verloren geht, dann müssen die Rahmenbedingungen verändert werden zum Schutz der Beschäftigten, aber auch zum Schutz der verantwortungsvollen Betriebe.

Notwendig sind eindeutige Kriterien. Wenn Werkverträge für fachfremde Arbeiten mit gelegentlichem Charakter oder für spezialisierte Tätigkeiten eingesetzt werden, dann ist das unbedenklich. Das entspricht einer modernen Arbeitswelt. Problematisch wird es aber, wenn Werkvertragsbeschäftigte die gleichen Tätigkeiten verrichten wie das Stammpersonal oder bisherige Tätigkeiten, die dem Wesen des Betriebs entsprechen, per Werkvertrag vergeben werden. Dann ist das kein „Werk“, sondern dann handelt es sich schlichtweg um nichts anderes als Scheinwerkverträge und Tarifflucht.

Die Arbeitswelt ist schon heute gespalten, und die Fehlentwicklungen durch Scheinselbstständigkeit und Scheinwerkverträge werden das noch verschärfen. Diese Entwicklung muss endlich gestoppt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Regierungskoalition, Sie haben wegen des verfassungswidrigen Tarifeinheitsgesetzes wertvolle Zeit verloren. Ich sage es noch einmal: Die Tariflandschaft und die Belegschaften zersplittern nicht wegen der Tarifpluralität, sondern aufgrund von Scheinwerkverträgen, Leiharbeit und Tarifflucht. Nehmen Sie diese Entwicklung endlich ernst! Ankündigungen sind aber zu wenig. Legen Sie endlich etwas auf den Tisch!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

 

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