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17.12.2010

Rede: Sozialkassen müssen Beiträge nacherheben

Diese Woche hat das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit aberkannt. Darauf habe ich schon lange und ungeduldig gewartet, denn mehr als 200.000 Leiharbeitskräfte haben unter diesen Tarifverträgen gelitten und Löhne erhalten, von denen sie nicht leben können. Jetzt geht es darum, dass Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben und vor der Verjährung geschützt werden. Die Bundesregierung und die Deutsche Rentenversicherung muss jetzt schnell handeln – im Sinne der Leiharbeitskräfte und der Versichertengemeinschaft.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Das Wort hat nun Beate Müller-Gemmeke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche ist eine gute Woche. Das Bundesarbeitsgericht hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit aberkannt; darauf warte ich schon lange und ungeduldig. Damit hat die Lohndrückerei dieser Pseudotarifgemeinschaft endlich ein Ende.

Die Leiharbeitskräfte in Betrieben mit diesen Gefälligkeitstarifverträgen mussten in den vergangenen Jahren für einen unsäglich niedrigen Lohn arbeiten. Sie haben unter der Pseudotarifgemeinschaft gelitten, die sich als christlich bezeichnet und nicht einmal die Durchsetzungskraft besitzt, bei nur einem einzigen Unternehmen einen Tarifvertrag durchzusetzen. Das BAG hat nun mit dem Beschluss klargestellt: Die tarifrechtlichen Voraussetzungen werden nicht erfüllt.

Für mich stand schon lange fest, dass bei dieser Tarifgemeinschaft nicht die Beschäftigten im Mittelpunkt stehen, sondern die Interessen der Arbeitgeber. Ziel der Tarifgemeinschaft sind niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen. Sie, die Regierungsfraktionen, hatten da immer eine andere Meinung.

(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Nein, das ist nicht wahr!)

Das ist ein Skandal und zugleich aber auch ein Armutszeugnis für die Unternehmen, die derartige Tarifverträge abgeschlossen haben, um Löhne zu drücken und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.

Ärgerlich ist aber auch, dass die Deutsche Rentenversicherung abgewartet hat, bis das Bundesarbeitsgericht entschieden hat,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

obwohl der Beschluss nach den beiden zuvor gefällten Urteilen absehbar war. Die Rentenversicherung hätte die Sozialversicherungsansprüche von über 200 000 Leiharbeitskräften sicherstellen und vor Verjährung schützen müssen. Jetzt haben nicht nur die Leiharbeitskräfte Nachteile. Auch die Versichertengemeinschaft aller Sozialkassen hat damit eine erhebliche Summe verloren. Ich meine, dass die Bundesregierung hieran eine Mitschuld trägt. Sie hat die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung und hätte längst dafür sorgen können und müssen, dass die Rentenversicherung tätig wird. Stattdessen wurde das Abwarten seitens der Bundesregierung immer wieder verteidigt, auch in Kleinen Anfragen.

Mich ärgert aber auch, dass sich die Regierung beispielsweise beim Arbeitslosengeld II völlig anders verhalten hat. In vorauseilendem Gehorsam wurden von der Bundesagentur für Arbeit Hartz-IV-Bescheide verschickt, noch bevor die Streichung des Elterngeldes hier im Bundestag beschlossen wurde. So viel zum Thema Rechtsstaatlichkeit, Herr Kollege Straubinger, aber auch zum Thema Respekt vor dem Bundestag, Herr Kollege Vogel.

(Johannes Vogel [Lüdenscheid] [FDP]: Das ist aber die Rechtslage! – Zuruf von der CDU/ CSU: Und die Grünen haben gerade die Erhöhung verweigert!)

Aufgrund nochmaliger Änderungen mussten die Bescheide dann korrigiert werden.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)

– Warum ist es auf Ihrer Seite jetzt so laut? Habe ich irgendetwas gesagt, das Ihnen nicht passt?

(Anton Schaaf [SPD]: Die ärgern sich!)

Jedem müsste doch klar sein, dass dieses Vorgehen – das frühzeitige Verschicken der Bescheide – die Menschen unnötig verunsichert hat. Ich frage mich, warum beim Arbeitslosengeld vorschnell gehandelt wird, obwohl es sich nur um geringe Summen handelt, die im Bundeshaushalt eingespart werden können, während die Bundesregierung nichts macht und abwartet, wenn es darum geht, Sozialversicherungsbeiträge in dreistelliger Millionenhöhe von Unternehmen nachzufordern. Diese unterschiedliche Herangehensweise finde ich nicht akzeptabel und nicht gerecht.

Damit nicht noch mehr Schaden entsteht, damit nicht noch mehr Beitragsansprüche verjähren, bleibt jetzt nur eines: Die Rentenversicherung muss ganz schnell handeln

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, genau! Handeln!)

und darf nicht nochmals prüfen, abwarten und wieder prüfen. Sie muss Betriebsprüfungen durchführen und Sozialversicherungsbeiträge nacherheben, damit die Leiharbeitskräfte, aber auch die Versichertengemeinschaft zu ihrem Recht kommen.

Handeln ist übrigens auch deshalb notwendig, damit die Leiharbeitsunternehmen für das jahrelange Lohndumping die entsprechende Rechnung bekommen; denn diese haben sie wahrlich verdient.

Auch ich wünsche Ihnen schöne und frohe Weihnachten, und ich hoffe, Sie haben eine besinnliche Zeit.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)