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03.07.2014

Rede: Tarifautonomiestärkungsgesetz – Mindestlohn

Heute wurde das Tarifautonomiestärkungsgesetz mit dem Dreiklang aus Mindestlohn und Erleichterungen im Tarifvertragsgesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz verabschiedet. Den Dreiklang unterstütze ich aus ganzem Herzen – Kritik habe ich aber bei der Ausgestaltung. Der Mindestlohn ist und bleibt ein Flickenteppich und insbesondere die Ausnahme für Langzeitarbeitslose kritisiere ich aufs Schärfste. Trotz Kritik haben wir dennoch zugestimmt, denn einem Mindestlohn kann ich meine Stimme nicht verweigern.

Vizepräsidentin Claudia Roth: Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

In den letzten Wochen wurde heftig gestritten und gedealt wegen eines Mindestlohnes von 8,50 Euro. Ich frage mich wirklich: In welcher Welt leben wir eigentlich?

(Volker Kauder (CDU/CSU): In einer schönen Welt!)

In einem reichen Land wie Deutschland muss dieser Mindestlohn nicht nur möglich sein, sondern eigentlich muss mehr möglich sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN Volker Kauder (CDU/CSU): Noch mehr?)

Mit „mehr“ meine ich Tariflöhne. Deshalb stimmen wir heute nicht nur über den Mindestlohn ab, sondern über das Tarifautonomiestärkungsgesetz. Es geht um den Dreiklang von Mindestlohn und Erleichterungen im Tarifvertragsgesetz und im Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Mindestlohn soll das Tarifsystem von unten stützen und im Zusammenspiel mit Branchenmindestlöhnen und Tarifverträgen, die für alle Beschäftigten einer Branche gelten, die Tarifbindung erhöhen. Endlich wird die Tarifflucht nicht mehr ignoriert, sondern bekämpft. Es geht um soziale Leitplanken, die die Tarifpartnerschaft wirklich stärken.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Endlich setzt die Bundesregierung um, was wir Grünen bereits 2011 auf die Tagesordnung gesetzt haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Maßnahmen sind bitter nötig; denn viel zu viele Unternehmen haben sich in den letzten Jahren aus der Tarifpartnerschaft verabschiedet. Die Tarifbindung sinkt. Heute sind nur noch knapp 60 Prozent der Beschäftigten durch tarifliche Vereinbarungen geschützt. Deshalb konnte sich in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern auch ein ausgeprägter Niedriglohnbereich entwickeln. Die Tarifflucht hält die Löhne auch insgesamt auf niedrigem Niveau, insbesondere bei den unteren Einkommen. Das Tarifsystem muss also gestärkt werden; denn die Beschäftigten haben faire Löhne, also Tariflöhne, verdient.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sehr geehrte Regierungsfraktionen, die Intention des Tarifautonomiestärkungsgesetzes unterstütze ich also von ganzem Herzen. Kritik aber haben wir bei der Ausgestaltung. Den Beschäftigten wurde ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn versprochen. Der gesetzliche Mindestlohn kommt, aber für viele Menschen nur auf dem Papier; denn gleichzeitig entsteht ein neuer Niedrigstlohnbereich. Die Sonderregelungen und Ausnahmen sind fatal. Sie sind nicht akzeptabel. Der Mindestlohn wird zum Flickenteppich, und zwar zu Lasten der Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Ausnahmen bei den Arbeitslosen gehen mir besonders unter die Haut. Damit stigmatisieren sie die Menschen und behandeln sie wie Beschäftigte zweiter Klasse; denn trotz Mindestlohn gilt für Langzeitarbeitslose weiterhin nur die Grenze der Sittenwidrigkeit. Das werden wir immer und immer wieder kritisieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Ausnahmen treffen aber nicht nur die Menschen direkt, sondern sie wirken auch kontraproduktiv. Denn sie schwächen das Tarifsystem, anstatt es zu stärken, weil die Ausnahmen nur von tarifungebundenen Betrieben genutzt werden können. Das Gleiche gilt für die neue Sonderregelung für die Zeitungsverleger. Eigentlich wollen Sie ja die Tarifbindung erhöhen. Jetzt entlasten Sie aber eine Branche, die Tarifverhandlungen ablehnt. Das alles macht einfach keinen Sinn. Das ist widersinnig und deshalb nicht akzeptabel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein anderes Beispiel. Im Tarifvertragsgesetz fällt ja die 50-Prozent-Hürde. Das ist richtig. Nur so können mehr Branchen beantragen, dass ihre Tarifverträge für alle Beschäftigten gelten, und damit verhindern, dass die Schmutzkonkurrenz in den eigenen Reihen immer größer wird. Das ist ausdrücklich auch unser Ziel. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist aber, dass Sie das Abstimmungsverfahren im Tarifausschuss nicht verändern. Es können zwar leichter Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt werden, im Tarifausschuss können diese Anträge aber weiter blockiert werden. Das macht keinen Sinn. Das ist nicht schlüssig und auch nicht konsequent.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Jutta Krellmann (DIE LINKE))

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, das Tarifautonomiestärkungsgesetz allein reicht nicht aus. Der gesetzliche Mindestlohn und die branchenspezifische Mindestlöhne müssen auch tatsächlich durchgesetzt werden. Die möglichen Ausweichmanöver sind bekannt: Scheinwerkverträge, Scheinselbstständigkeit, fingierte Stundenabrechnungen. Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Notwendig sind also effektive Kontrollen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat aber schon heute zu wenig Personal. Die Zollgewerkschaft fordert ja mindestens 2 000 bis 2 500 neue Stellen. Sie haben im Haushalt 2014 keine einzige zusätzliche Stelle bewilligt. Für 2015 scheint es so, als würden Sie, wenn überhaupt, maximal 500 Stellen bewilligen. Effektive Kontrollen gibt es nicht zum Nulltarif. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen den Dreiklang im Tarifautonomiestärkungsgesetz; denn für tariftreue Betriebe entsteht so ein verlässlicher Wettbewerbsrahmen und Schutz vor Dumpingkonkurrenz. Tarifflucht hingegen wird sich zukünftig immer weniger lohnen, zum Vorteil der Beschäftigten. Aber ich muss schon sagen: Wir hätten das Tarifautonomiestärkungsgesetz besser gemacht. Dennoch: Die Richtung stimmt. Deshalb werden wir trotz der vielfältigen Kritik auch zustimmen. Wir bleiben aber dran. Wir werden die Ungerechtigkeiten weiter aufzeigen und notwendige Korrekturen einfordern; das kann ich Ihnen versichern.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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