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21.03.2012

Reform der Entsenderichtlinie darf Kampf gegen Lohndumping nicht untergraben

Heute hat die EU-Kommission ihre Umsetzungsvorschläge zur seit 1996 geltenden Entsenderichtlinie veröffentlicht. Angekündigt wurde eine Stärkung der Rechte entsandter Beschäftigter. Der jetzige Vorschlag sieht jedoch eine Einschränkung nationaler Kontrollen vor. Damit wird der Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit jedoch untergraben.

Zu den heute von Sozialkommissar Laszlo Andor vorgestellten Umsetzungsvorschlägen zur Entsenderichtlinie erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Wer die Befugnisse der nationalen Kontrollbehörden einschränkt, öffnet Sozialdumping und illegaler Beschäftigung Tür und Tor. Die Vorschläge zur Umsetzung der Entsenderichtlinie beheben die Probleme nicht und schaffen neue. Die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden dürfen nicht eingeschränkt werden. Der Kampf gegen Schwarzarbeit und Lohndumping muss gestärkt und darf nicht geschwächt werden.

Nur effektive und durchsetzungsstarke Kontrollen können Lohndumping und Schwarzarbeit effektiv verhindern. Dass die Kommission diese Möglichkeiten einschränken will, ist der völlig falsche Ansatz. Der Erhalt humaner Beschäftigungsbedingungen in Europa wird nur gemeinsam mit den Mitgliedstaaten gehen.

Nationale Kontrollbehörden, wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen zudem personell und materiell gestärkt werden. Dies fordern wir seit langem von der Bundesregierung.