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30.04.2013

REWE-Konzern zeigt katastrophalen Umgang mit Beschäftigtendaten

Die Vorwürfe gegen den Rewe-Konzern, Beschäftigte im Privat- und Berufsleben bespitzelt zu haben, wiegen schwer. Sie zeigen, dass ein Beschäftigtendatenschutzgesetz dringend erforderlich ist, damit die Beschäftigten endlich besser vor Kontrolle und Überwachung von skrupellosen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geschützt werden.

Zu den Vorwürfen gegen den Rewe-Konzern, seine Beschäftigten in großem Ausmaß heimlich gefilmt zu haben erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik:

Es wäre ein unglaublicher Skandal, wenn die Vorwürfe zutreffen, die von dem Magazin „Frontal 21“ gegen Rewe und Penny erhoben werden. Der Vorfall zeigt, dass einige Unternehmen weiterhin ohne Skrupel und völlig willkürlich mit Beschäftigtendaten umgehen. Dass Beschäftigte sogar in ihrem Privatleben von ihrem Arbeitgeber bespitzelt und überwacht werden, ist ein dramatischer Eingriff in Grundrechte und darf nicht ohne Folgen bleiben.

Die jetzt aufgedeckten Tatsachen sind auch ein Beleg für die Notwendigkeit besserer gesetzlicher Regelungen und eines stärkeren Schutzes der Beschäftigten vor Überwachung und Kontrolle. Die Bundesregierung hat den Bedarf an einem Beschäftigtendatenschutzgesetz zwar erkannt. Geliefert hat sie jedoch nicht. Über drei Jahre lang wurde an einem Gesetzentwurf gearbeitet und am Ende ist Schwarz-Gelb daran kläglich gescheitert.

Der Fall Rewe zeigt aber den anhaltenden Bedarf an einer Regelung. Insbesondere auch deshalb, weil das Unternehmen sich darauf beruft, die kritisierten Maßnahmen seien im Rahmen gesetzlicher Vorschriften ergriffen worden. Im Ernstfall scheinen diese Vorschriften die Beschäftigten nicht zu schützen, sondern der Datensammelwut ihrer Arbeitgeber geradezu auszuliefern. Es ist höchste Zeit, dass die Zeit der Bespitzelung und Datenskandale am Arbeitsplatz der Vergangenheit angehören.