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18.03.2011

Rückforderungen von Sozialbeiträgen in der Leiharbeit

Nachdem das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft „Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ die Tariffähigkeit aberkannt hat, werden jetzt die Sozialbeiträge nacherhoben – zu Recht. Darauf habe ich schon lange und ungeduldig gewartet, denn mehr als 200.000 Leiharbeitskräfte haben unter diesen Tarifverträgen gelitten und Löhne erhalten, von denen sie nicht leben können.

Es ist gut und richtig, dass die Sozialkassen bis zum 31. Mai 2011 entgangene Sozialbeiträge von Leiharbeitsunternehmen einfordern, die Tarifverträge der CGZP angewandt haben. Damit hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das der CGZP rückwirkend die Tariffähigkeit abgesprochen hat, auch praktische Folgen. Endlich wird deutlich gemacht, dass es sich nicht lohnt, Beschäftigte mit fragwürdigen Methoden um ihre Löhne zu bringen.

Beschäftigte, die über Jahre hinweg ausgenutzt wurden und die mit Billiglöhnen abgespeist wurden, erhalten jetzt Genugtuung. Sie bekommen rückwirkend höhere Sozialversicherungsansprüche. Damit wird es für die betroffenen Beschäftigten wesentlich leichter, ihre noch offenen Lohnansprüche durchzusetzen, wenn sie vor Gericht klagen.

Verleih- und Entleihunternehmen werden sich in Zukunft hoffentlich genau überlegen, ob es sich lohnt, mit zweifelhaften Gewerkschaften Geschäfte auf dem Rücken der Beschäftigten zu machen.