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24.11.2016

Ruf nach Zwangsschlichtung ist nicht akzeptabel

Die Union will die Rechte der Beschäftigten weiter beschneiden. Nach dem Tarifeinheitsgesetz fordern sie jetzt noch eine gesetzliche Zwangsschlichtung. Das wäre ein noch weiter gehender Eingriff ins Streikrecht. Diese völlig überzogene Forderung ist nicht akzeptabel. Das Streikrecht ist ein hohes Gut und das wollen wir unbedingt bewahren.

Die CDU wagt einen erneuten Angriff auf das Streikrecht und holt die völlig überzogene Forderung nach einer gesetzlichen Zwangsschlichtung aus der Mottenkiste. Das ist nicht akzeptabel, denn das Streikrecht ist ein hohes Gut. Nur so können Gewerkschaften auf Augenhöhe faire Tarifverträge verhandeln. Ihnen dieses Recht nehmen zu wollen, ist mehr als dreist.

Die CDU ignoriert dabei auch völlig die Tatsache, dass wir ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen haben, damit es nicht zu unverhältnismäßigen Streiks kommt. Unser Grundgesetz schützt die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit wurde das Streikrecht für kleine Gewerkschaften bereits beschnitten. Und jetzt zielt die Union ganz grundsätzlich auf das Streikrecht – das kritisieren wir scharf.

Nur direkt nach dem Ersten Weltkrieg in Zeiten schwerster Inflation schränkte der Gesetzgeber bislang die Tarifautonomie mit verordneten Zwangsschlichtungen ein. Heute wird in Deutschland verhältnismäßig wenig gestreikt. In Skandinavien gibt es 18-mal mehr Arbeitsniederlegungen. Der Ruf nach einer Zwangsschlichtung per Gesetz ist also völlig unverhältnismäßig und nicht akzeptabel.

Schlichtungen in einem Tarifstreit können durchaus hilfreich sein, das steht außer Frage. Voraussetzung muss aber sein, dass sie freiwillig vereinbart werden. Mit Zwang wurde noch nie viel Gutes erreicht.

Pm: Ruf nach Zwangsschlichtung ist nicht akzeptabel