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06.05.2010

Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!

Jeden Monat wird in der Bundesrepublik zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Das ist nicht hinnehmbar. Deswegen wird von vielen ein Sanktionsmoratorium gefordert.

Die UnterzeichnnerInnen des Sanktionsmoratoriums treten für die Aussetzung aller Sanktionen nach § 31 SGB II ein. Wenn dieser Paragraph ausgesetzt wird, darf das Existenzminimum nicht mehr angetastet werden. Damit werden keine Sanktionen mehr eingesetzt, um Sparvorgaben der BA zu erfüllen und den Hilfebedürftigen wird nicht mehr das Gefühl vermittelt, dass sie selbst schuld sind an ihrer Situation. Auch Erwerbslose haben das Recht auf Würde. Die Forderung nach einem Sanktionsmoratorium können Sie unter www.sanktionsmoratorium.de unterstützen!