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08.11.2018

Sozialer Arbeitsmarkt: ein wichtiger Schritt mit Verfallsdatum

Besser spät als nie: die Koalition hat schließlich eingelenkt und wichtige Änderungen am Gesetz zum Sozialen Arbeitsmarkt verabschiedet. Wir Grüne haben in den letzten Wochen und Monaten immer wieder darauf hingewiesen. Das Teilhabechancengesetz ist ein wichtiger Schritt, denn es ist ein Perspektivwechsel hin zu einer solidarischen Arbeitsmarktpolitik. Dass es aber nur bis zum Jahr 2025 gelten soll, ist nicht nachvollziehbar und daher haben wir uns bei der Abstimmung auch enthalten.

Es ist Zeit für einen inklusiven Arbeitsmarkt, der nicht mehr ausschließt, sondern die Würde der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wir Grüne fordern das seit Jahren. Daher hätten wir trotz zahlreichen Kritikpunkten dem Gesetz zugestimmt. Denn alle haben Chancen und Perspektiven verdient und niemand soll ausgeschlossen werden. Die Koalition hat aber in letzter Minute dem Gesetz ein Verfallsdatum verpasst. 2025 ist Schluss. Das ist fatal, denn wir brauchen ein verlässliches Regelinstrument. Daher haben wir Grüne uns letztendlich enthalten.

Nach der Anhörung am Montag hat die Bundesregierung reagiert und hat bei der Förderhöhe die Orientierung am Mindestlohn aufgegeben. Und das ist auch gut so, denn sonst würden Arbeitgeber, die fair und nach Tarif bezahlen, benachteiligt. Und das kann nicht sein. Das ist auch die Voraussetzung, damit ausreichend Arbeitsplätze für den Sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden und das ist zentral wichtig.

Immerhin etwas Bewegung gab es auch bei der Zielgruppe. Statt sieben Jahre Leistungsbezug, sind es jetzt sechs Jahre bis die Zugangsvoraussetzung zum Sozialen Arbeitsmarkt erreicht ist. Das ist uns Grünen immer noch zu lang. Denn in dieser Zeit verfestigt sich Langzeitarbeitslosigkeit immer weiter. Wir Grünen haben deshalb den Änderungsantrag gestellt, dass langzeitarbeitslose Menschen bereits nach vier Jahren Leistungsbezug gefördert werden können. Das wäre wichtig, um den Menschen möglichst frühzeitig neue Chancen zu eröffnen. Auch beim Thema betriebliche Weiterbildung hätte mehr drin sein müssen. Die Arbeitgeber müssen die Kosten in vollem Umfang erstattet bekommen. Denn Menschen, die lange arbeitslos waren, brauchen neue Qualifikationen. Nur so erhöhen sich die Chancen und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.

Auch Zwang darf es nicht geben. Langzeitarbeitslose Menschen müssen auch das Recht haben, sich selbstbestimmt und frei für einen Arbeitsplatz zu entscheiden. Gleiches gilt für die Arbeitgeber, denn sie werden sich nicht einfach Beschäftigte zuweisen lassen. Mit einem Änderungsantrag haben wir daher eine doppelte Freiwilligkeit gefordert. 

Wir werden weiter an dem Thema dranbleiben und genau hinschauen wie das Gesetz wirkt. Denn wir dürfen niemanden alleine lassen und auch niemanden aufgeben. Der soziale Arbeitsmarkt ist genau der richtige Weg, aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen.

Rede 1. Lesung Teilhabechancengesetz
Rede 2. Lesung Teilhabechancengesetz
Änderungsantrag – doppelte Freiwilligkeit
Änderungsantrag – Weiterbildung
Änderungsantrag – Zugangsvoraussetzung
Antrag: Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen durch einen Sozialen Arbeitsmarkt ermöglichen