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19.02.2019

Sozialer Arbeitsmarkt: Tariflohn ohne Sonderzahlungen

Ich habe mich im letzten Jahr stark dafür eingesetzt, dass der Lohnkostenzuschuss im Sozialen Arbeitsmarkt nicht nur in Höhe des Mindestlohns, sondern des Tariflohns übernommen wird. Dazu gehören aber auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn sie tariflich festgelegt sind. Eine schriftliche Frage an die Bundesregierung ergab, dass diese Einmalzahlungen jedoch nicht übernommen werden. Das kritisiere ich. Wenn Tariflohn – dann richtig!

Die Bundesregierung hat meine Frage ganz lapidar mit Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage beantwortet und begründet. Eine Änderung dieser Praxis ist also nicht vorgesehen. Das kritisiere ich. Denn den Arbeitgebern entstehen Finanzierungslücken, wenn die Tariflöhne nicht vollständig bezahlt werden. Gerade bei Beschäftigungsträgern, die keine oder nur geringe Gewinne erzielen, wird dies zum Problem. Im Zweifel entscheiden sie sich gegen die Einrichtung von Arbeitsplätzen. obwohl wir diese Träger mit ihren Kompetenzen unbedingt brauchen. Ich bin überzeugt: Wenn Tariflohn – dann richtig!

Antwort der Bundesregierung: Tariflohn und Sonderzahlungen