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09.11.2011

Streikrecht ist ein Grundrecht – zum Dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrecht

Den Beschäftigten in der Diakonie werden wesentliche Grundrechte wie das Streikrecht vorenthalten. Daran ändert auch der Beschluss der Synode nichts. Kritisiert werden muss auch, dass gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen durch Leiharbeit und Ausgliederungen unterlaufen werden. Sollten die Kirchen dies nicht schnell abstellen, kann es den Dritten Weg außerhalb der verfassten Kirche nicht mehr geben.

Das Streikrecht ist ein Grundrecht und zudem ein bewährtes Mittel, um ein gerechten Interessensausgleich zu finden. Deshalb muss das Recht, für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne zu streiken, auch für die 435.000 Beschäftigten der Diakonie gelten. Daran ändert auch der Beschluss der Synode nichts.

Insgesamt ist aber zu begrüßen, dass die Synode grundsätzliche Verfahrensregeln verabschiedet und den Versuch unternimmt, den Wildwuchs in der Diakonie einzudämmen. Verfahrensregeln auf dem Papier sind aber zu wenig. Entscheidend wird sein, dass zukünftig konsequent gegen Dienstgeber vorgegangen wird, die auf dem Dritten Weg vereinbarte Löhne und Arbeitsbedingungen unterlaufen.

Es ist nicht hinnehmbar, wenn sich in der Diakonie durch Leiharbeit und Werkvertragskonstruktionen die Löhne und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verschlechtern. Das ist unchristlich und verantwortungslos und stellt den Dritten Weg insgesamt infrage. Wir werden die Entwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts kritisch beobachten.

Sollten die Kirchen es nicht schaffen, den Missbrauch innerhalb des Dritten Wegs zu unterbinden, trete ich für eine Abschaffung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts außerhalb der verfassten Kirche ein.