Inhalt

08.06.2011

Tarifeinheit: Kooperation statt Konfrontation

In einer Pressemitteilung begrüßte Beate Müller-Gemmeke den Beschluss des Deutschen Gewerkschaftsbunds eine gesetzliche Tarifeinheit nicht weiter zu verfolgen. Hintergrund ist die gemeinsame Initiative von DGB und BDA, die zusammen eine gesetzlich verankerte Tarifeinheit gefordert hatten, nachdem das Bundesarbeitsgericht letztes Jahr den bisherigen Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ verworfen hatte.

Der Beschluss des DGB-Bundesvorstands, eine gesetzliche Normierung der Tarifeinheit nicht weiter zu verfolgen, ist zu begrüßen. Weder die Gründung weiterer Berufsgewerkschaften noch die Zunahme von Arbeitskämpfen zeichnen sich ab. Eine gesetzliche Normierung der Tarifeinheit birgt auch die Gefahr, dass der Kampf um Mehrheiten und Mitglieder sich stärker auf die betriebliche Ebene verlagern würde. Das wäre äußerst problematisch für den Betriebsfrieden.

Aus diesen Gründen ist Kooperation statt Konfrontation der bessere Weg, um gemeinsam für mehr Solidarität, faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Vor allem aber wäre eine gesetzliche Normierung der Tarifeinheit ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Streikrecht und die durch die Verfassung geschützte Koalitionsfreiheit. Diese ist ein Freiheitsrecht und zugleich ein wesentlicher Grundpfeiler des Minderheitenschutzes.

Nicht gesetzliche Einschnitte beim Streikrecht sind notwendig, sondern gute politische Rahmenbedingungen wie beispielsweise Mindestlöhne und eine Regulierung in der Leiharbeit. Dies stärkt die Gewerkschaften und verhindert damit eine fortschreitende Zersplitterung der Tariflandschaft.