Inhalt

11.07.2017

Tarifeinheit: Streikrecht bleibt unangetastet

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Klagen zum Tarifeinheitsgesetz abgelehnt, aber es wurden auch deutliche Hürden bei der Umsetzung eingezogen. Beim Nachzeichnungsrecht muss die Bundesregierung gesetzlich nacharbeiten, denn in der jetzigen Form ist das nicht verfassungsgemäß. Auch die Interessen von kleinen Gewerkschaften müssen besser berücksichtigt werden. Das ist ein Erfolg für die Koalitionsfreiheit. Die Karlsruher Richter haben aber vor allem das Streikrecht für alle Gewerkschaften bestätigt. Das ist gut so! 

Der Spruch der Karlsruher Richter ist zwar zurückhaltend, aber im Detail sehr deutlich. Ganz wichtig ist die Klarstellung, dass das Tarifeinheitsgesetz in keiner Weise das Streikrecht berührt. Streiks bleiben möglich, unabhängig davon ob die Gewerkschaft die Mehrheit oder eine Minderheit der Beschäftigten vertritt. So entsteht kein Haftungsrisiko für die Gewerkschaften. Damit ist der Angriff auf das Streikrecht abgewehrt und das ist gut so.

Das Tarifeinheitsgesetz ist laut Karlsruher Richter weitgehend verfassungsgemäß, aber es verstößt dennoch im Falle einer Verdrängung eines Tarifvertrags gegen die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Die Bundesregierung hat damit ein einseitiges Gesetz vorgelegt, das die großen Gewerkschaften bevorteilt, aber die Berufsgewerkschaften nicht ausreichend schützt. Die Bundesregierung muss also wieder einmal gesetzlich nacharbeiten und das Gesetz zu Gunsten der Berufsgewerkschaften überarbeiten. Das begrüßen wir, denn die neuen Regelungen müssen künftig die Interessen der Berufsgewerkschaften weitaus stärker als geplant berücksichtigen.

Zukünftig werden die Gerichte dafür zuständig sein, dass das Tarifeinheitsgesetz auch tatsächlich verfassungsgemäß ausgelegt wird. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, denn sie hätte das selber gesetzlich regeln müssen. Jetzt drohen vielfältige Gerichtsverhandlungen und unterschiedliche Urteile. Alles zusammen wird die Lage unübersichtlich und chaotisch machen. Im besten Falle wird das Urteil aus Karlsruhe aufgrund der vielen Hürden dazu führen, dass das Tarifeinheitsgesetz einfach ins Leere läuft. Und das wäre ein echter Erfolg für die Koalitionsfreiheit.

Tarifeinheit: Streikrecht bleibt unangetastet