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01.03.2012

Tarifeinheit – Streikrecht ist Grundrecht

Im Juni 2010 hat das Bundesarbeitsgericht den früheren Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ revidiert. Danach hatte sich DGB und BDA gemeinsam für eine gesetzlich normierte Tarifeinheit ausgesprochen. Der Vorstoß wurde aber nicht mehr verfolgt, nachdem der DGB sich davon distanzierte hatte. Durch den Streik am Frankfurter Flughafen ist die Diskussion über die Tarifeinheit neu entbrannt. Ich spreche mich noch immer dagegen aus.

Zur öffentlich Diskussion über eine gesetzliche Normierung der Tarifeinheit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Der Sinn und Zweck des Streiks der Vorfeldbeschäftigten auf dem Frankfurter Flughafen kann unterschiedlich bewertet werden. Unverständlich ist aber der sofortige Reflex und Ruf nach einer gesetzlich normierten Tarifeinheit.

Die Forderung nach Ordnungspolitik ist überzogen, denn Deutschland ist wahrlich keine Streik geplagte Republik. Ebenso gibt es ausreichend Kontrollmechanismen. Das zeigt die gerichtliche Entscheidung, die den geplanten Solidaritätsstreik der Fluglotsen als unverhältnismäßig eingestuft und somit gestoppt hat. Und zudem zeichnen sich weder die Gründung übermäßig vieler Berufsgewerkschaften noch die signifikante Zunahme von Arbeitskämpfen ab. Alles zusammen zeigt, dass die Welt in Deutschland noch in Ordnung ist. Deswegen ist die erneute reflexhafte Diskussion über eine gesetzliche Tarifeinheit unverhältnismäßig, unangebracht und nicht akzeptabel.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht für mehr Solidarität, faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Vor allem aber wäre eine gesetzliche Normierung der Tarifeinheit ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Streikrecht und die durch die Verfassung geschützte Koalitionsfreiheit. Diese ist ein zentrales Bürgerrecht unserer Verfassung und zugleich ein wesentlicher Grundpfeiler des Minderheitenschutzes. Diese elementaren Rechte dürfen nicht leichtfertig in Frage gestellt werden.