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28.11.2018

Tarifeinheit und Mitbestimmung  

Kurz vor der Anhörung zum Qualifizierungschancengesetz wurden zwei Änderungsanträge bekannt, die überhaupt nichts mit dem Gesetzentwurf zu tun hatten. Es ging um Änderungen beim Tarifeinheitsgesetz und um die betriebliche Mitbestimmung. Zwei Tage nach der Anhörung wurde im Ausschuss über die Änderungen abgestimmt und wiederum zwei Tage später im Plenum. Dieses Verfahren ist unsäglich und das haben wir auch heftig kritisiert.

Eigentlich war ich gar nicht für das Qualifizierungschancengesetz zuständig, aber dann ging alles ganz schnell: die Bundesregierung hat auf den letzten Drücker noch Änderungen eingereicht – und zwar zum Tarifeinheitsgesetz und zum Betriebsverfassungsgesetz.

Das Tarifeinheitsgesetz steht verfassungsmäßig auf dünnem Eis. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung aufgetragen, Korrekturen am Gesetz vorzunehmen. Gefordert wurde, dass auch die Interessen der Beschäftigten der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft berücksichtigt werden müssen. Diese Vorgabe wurde jetzt schnell mal ins Gesetz geschrieben, ohne Konkretisierung, ohne zu sagen, wie das gehen soll. Damit wird die verfassungsgerechte Umsetzung komplett auf die Gerichte verschoben. Das geht gar nicht! Wenn ein Gesetz so tief in die Koalitionsfreiheit eingreift, dann muss der Gesetzgeber Verantwortung übernehmen. Alles andere ist nicht akzeptabel und das habe ich auch in der Anhörung und im Ausschuss deutlich gemacht. Und ganz grundsätzlich bleibe ich bei meiner Haltung, dass das Tarifeinheitsgesetz nicht korrigiert, sondern abgeschafft werden sollte.

Die Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz begrüße ich, denn jetzt werden im § 117 endlich die Mitbestimmungsregeln für die Luftverkehrsbranche verbessert. Das habe ich bereits in meinem Antrag „Betriebsratswahlen“ gefordert. Nach dieser Gesetzesänderung können Beschäftigte – beispielsweise bei Ryanair – endlich auch ohne Tarifvertrag einen Betriebsrat gründen. Das ist wichtig, denn gerade die Beschäftigten bei Ryanair brauchen starke Betriebsräte.