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25.02.2011

Teilzeitbeschäftigung muss besser vergütet werden – meist Frauen betroffen

In einer Pressemitteilung forderten Beate Müller-Gemmeke und Monika Lazar die Bundesregierung auf, mehr für die Entgeltgleichheit zu tun. In einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung wurde nachgewiesen, dass die Stundenlöhne bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen deutlich niedriger sind als bei Vollzeitstellen. Das betrifft insbesondere Frauen, da sie aus familiären Gründen sehr häufig Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen nachgehen.

Die Lohnunterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten sind eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, da in erster Linie Frauen in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen arbeiten. Sie zeigen, dass die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht funktioniert und dringend gesetzliche Regelungen erforderlich sind.

Wir fordern die Bundesregierung auf, zu handeln. Sie muss die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Betriebsräte handlungsfähiger werden können und zudem den Arbeitsmarkt konsequent regulieren. Ein Verbandsklagerecht, wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Frauen brauchen Rückenstärkung, denn die diskriminierende Lohnungleichheit ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Aber auch mehr branchenspezifische Mindestlöhne, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und ein einheitlicher Gesetzlicher Mindestlohn sind gute Instrumente, um für mehr Gerechtigkeit bei den Entgelten zu sorgen