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29.11.2015

Telekom-Petition: Union verhindert öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss

Die Union weigert sich strikt, eine ver.di-Petition zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnomen bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung öffentlich zu diskutieren. Das geht gar nicht. Immerhin geht es hier um die Bundesbeteiligung bei der Telekom und indirekt um den Einfluss auf T-Mobile US, denn dort wird das Recht auf freie gewerkschaftliche Betätigung missachtet. Bei diesem Vorfall entsteht der Eindruck, die Deutsche Telekom bestimmt das Handeln der Union. Und so untergräbt die Union die berechtigten Interessen des Petenten. Damit wird das Petitionsrecht als „Chance zum öffentlichen Dialog“ zerstört.

Zur strikten Weigerung der Union, eine ver.di-Petition zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnomen bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung öffentlich zu diskutieren, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Die Blockade der Union bezüglich der öffentlichen Anhörung der ver.di-Petition ist unerträglich. Hier entsteht der Eindruck, die Deutsche Telekom bestimmt das Handeln der Union. Hier macht Wirtschaft Politik. Die Unions-Fraktion untergräbt so die berechtigten Interessen des Petenten. Damit wird das Petitionsrecht als „Chance zum öffentlichen Dialog“ zerstört.

Die Telekom-Petition fordert die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei T-Mobile US. In dem Unternehmen, bei dem die Deutsche Telekom die Mehrheit der Anteile hält, werden Arbeitnehmer offensiv daran gehindert, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Sie werden ausgespäht, abgemahnt, eingeschüchtert und auch gekündigt, wenn sie ihre Arbeitnehmerrechte wahrnehmen wollen. Die Bundesregierung als Anteilseignerin der Deutschen Telekom wird in der Petition aufgefordert, ihren Einfluss geltend zu machen und diesem skandalösen Treiben ein Ende zu setzen.

Doch die Union weigert sich hartnäckig, diese vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske eingebrachte Petition öffentlich zu diskutieren. Ergebnis: Es soll nur noch ein Berichterstattergespräch hinter verschlossenen Türen stattfinden. Das reicht nicht. Rund 50.000 Mitzeichner unterstützen das Anliegen, die Voraussetzungen für eine öffentliche Behandlung sind erreicht. Es ist scheinheilig, dass die Union nun darauf herumhackt, diese Unterschriften seien nicht in der einmonatigen Zeichnungsfrist als Online-Petition, sondern erst durch später gesammelte Unterschriften zustande gekommen. Immerhin wurden schon viele Petitionen mit weitaus weniger Unterstützerinnen und Unterstützern in einer öffentlichen Anhörung diskutiert.

Arbeitnehmerechte bei Bundesbeteiligungen sind von hohem allgemeinem Interesse. Nur eine öffentliche Anhörung kann umfassend informieren und eine Debatte in Gang bringen und damit dem Anliegen des Petenten Rechnung tragen. Demokratie ohne Öffentlichkeit funktioniert nicht. Das scheint die Union allerdings wenig zu interessieren.

 

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