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12.06.2015

Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt Vorratsdatenspeicherung

Der Gesetzesentwurf von Heiko Maas (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung war nun zur Ersten Lesung im Bundestag. Heiko Maas, der sich selbst jahrelang gegen die Vorratsdatenspeicherung einsetzte, ist damit endgültig vor der CDU und seinem Parteichef Sigmar Gabriel umgefallen. Wir Grüne werden uns mit allen Mitteln gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzen, da sie grundgesetz- und damit verfassungswidrig ist.

Auch wenn Heiko Maas sein Gesetz blumig und verzwirbelt eingebracht hat – es ist und bleibt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Es spielt schlicht keine Rolle ob die Daten 2 Jahre oder 10 Wochen gespeichert werden – sie werden gespeichert und widersprechen damit Artikel 10 des Grundgesetzes. Damit wird das gesamte Kommunikationsverhalten der Bürger*innen erfasst. Die Bundesregierung stellt damit die Gesamtbevölkerung unter einen Generalverdacht – das ist mit einem freien Rechtsstaat absolut nicht zu vereinbaren.

Noch vor kurzem meinte Minister Maas: „Wenn der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass etwas nichtig ist, weil es gegen die Grundrechte verstößt, dann kann die Politik nicht hingehen und sagen, interessiert uns nicht.“ Heute aber macht er mit seinem Gesetz genau das Gegenteil.

Darüber hinaus ist der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung gerade bei der Terrorismusbekämpfung mehr als fraglich. Heiko Maas sagte dazu im Zusammenhang mit den Anschlägen in Frankreich selbst: „Fahrlässig ist allenfalls, den Leuten weiszumachen, dass die Vorratsdatenspeicherung geeignet wäre, solche Anschläge zu verhindern. In Frankreich gibt es eine Vorratsdatenspeicherung, sie hat die Anschläge nicht verhindert.“

Mit diesem Gesetzesentwurf wird in unserer Gesellschaft Misstrauen gesät, anstatt Vertrauen zu schaffen. Die Vorratsdatenspeicherung sorgt auch nicht für mehr Sicherheit – im Gegenteil. Auch wenn die Daten doppelt abgesichert werden sollen, können sich Hacker leicht an ihnen bedienen. Und schlussendlich entspricht die Vorratsdatenspeicherung auch nicht unserem demokratischen Rechtsstaat. Dieser Meinung war bis vor kurzem auch noch der Bundesjustizminister Maas: „Das heißt, wir würden genau das machen, was die Terroristen eigentlich wollen, nämlich unsere Freiheit und unseren Rechtsstaat einschränken, und deshalb finde ich das auch aus diesem Grund völlig kontraproduktiv.“

Wir Bürger*innen haben den Anspruch auf effektive Strafverfolgung und Aufklärung von Verbrechen. Doch dafür braucht es nicht mehr Daten für die Polizei und für das BKA-Personal, denn sie sind schon heute überlastet. Die Antwort muss sein: Mehr Personal, statt mehr Überwachung! Doch dagegen sperrt sich die Bundesregierung schon lange.

Zudem sollen mit dem Gesetzesentwurf alle Menschen, die aus internen Quellen berichten, mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. Der frühere Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, äußerte sich dazu sehr eindeutig: „Alle Whistleblower berichten aus internen Quellen und insofern wäre jeder, der sich solche Informationen beschafft oder bereitstellt – Stichwort WikiLeaks – zukünftig strafbar.“ Es ist erschreckend, wie wenig die Bundesregierung offensichtlich aus dem Fall Snowden gelernt hat. Snowden, der die verdachtslose Ausspähung von Hunderten von Millionen Menschen durch amerikanische und britische Geheimdienste öffentlich machte, befindet sich jetzt quasi im Zustand der Rechtlosigkeit und ist vogelfrei. Es braucht deswegen nicht die Vorratsdatenspeicherung, sondern endlich ein Gesetz zum Schutz von Whistleblower.