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20.02.2016

Weniger Kontrollen – trotz Mindestlohn

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Betriebe kontrolliert als im Jahr 2014. Das geht aus einer Kleinen Anfrage hervor, die ich an die Bundesregierung gestellt habe. Es ist absurd, dass gerade im ersten Jahr des gesetzlichen Mindestlohns weniger kontrolliert wurde. Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen. Wer den gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen möchte, der muss ihn von Anfang an effektiv und großflächig kontrollieren.

Mindestlöhne auf dem Papier reichen nicht aus. Sie müssen auch tatsächlich gezahlt werden. Notwendig sind deshalb Kontrollen, denn Unternehmen, die Mindestlöhne nicht zahlen, dürfen mit dieser Strategie keinen Erfolg haben. Und wie bitter nötig die Kontrollen sind, zeigt auch die Summe der Bußgelder, die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingetrieben hat. Die Summe ist weiterhin immens hoch. Die gesamten Geldbußen beliefen sich auf 43,4 Millionen Euro. Im Jahr 2014 waren es 46,7 Millionen Euro. Das zeigt, die FKS ist unerlässlich. Nur mit effektiven Kontrollen werden die Beschäftigten vor Lohndumping und die Betriebe vor Schmutzkonkurrenz geschützt.

Die FKS überprüfte nach Angaben der Bundesregierung 2015 knapp 43.700 Betriebe. Das waren ein Drittel weniger Kontrollen als 2014, denn da waren es noch gut 63.000. Und in der für Lohndumping besonders anfälligen Baubranche ist die Zahl der Kontrollen sogar um fast die Hälfte auf knapp 17.000 Arbeitgeber gesunken. Gleichzeitig wird durch die anhaltend hohen Geldbußen erkenntlich, dass sich die FKS auf die „dicken Fische“ konzentriert hat. Das ist grundsätzlich gut und längst überfällig.

Und doch kritisiere ich, dass die Zahl der Kontrollen nicht erhöht wurde. Denn immerhin wurde im Jahr 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Da reicht es nicht, in erster Linie die Branchen zu kontrollieren, die schon immer wegen branchenspezifischen Mindestlöhne im Fokus der Fahnder standen. Die Kontrollen müssen doch gerade jetzt zusätzlich auf die Branchen ausgeweitet werden, bei denen es um den gesetzlichen Mindestlohn geht. Gleichzeitig sind die Kontrollen mittlerweile extrem aufwändig. Die FKS muss Betriebe besuchen und dort alle Unterlagen sichten. Sie muss die die Arbeitsstunden kontrollieren und sie muss Leiharbeit und Werkverträge überprüfen. Dabei macht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen guten Job. Aber es fehlt ihr an Personal. Denn von den Stellen, die es zusätzlich für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns geben sollte, ist bisher nichts zu sehen. Dabei soll es bis 2019 angeblich 1.600 neu bewilligte Stellen geben.

Mein Fazit: Die Bundesregierung verwaltet weiterhin nur den Personalmangel bei der FKS. Notwendig sind aber mehr Personal und mehr Kontrollen, denn nur so kann die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns tatsächlich gelingen.

 

Kleine Anfrage

Meine Bewertung

Presseartikel: Süddeutsche Zeitung