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19.12.2011

Wirtschaftsflügel der Union will Rettungsschirm für Leiharbeitsfirmen

Das Bundesarbeitsgericht hat letztes Jahr geurteilt, dass die CGZP nicht tariffähig ist und die Tarifverträge dieser Christlichen Gewerkschaften als nichtig erklärt. Nun drohen Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung und dies wiederum hat zu starker Lobbyarbeit der Betroffenen geführt. Der Wirtschaftsflügel der Union will nun einen Rettungsschirm über die Leiharbeitsfirmen spannen. Das ist ein Skandal.

Zahlreiche Leiharbeitsunternehmen haben jahrelang Tarifverträge mit der CGZP – einer Tarifgemeinschaft der sogenannten Christlichen Gewerkschaften – genutzt, um die Löhne ihrer Leiharbeitskräfte zu drücken. Ich bezeichne diese Löhne als sittenwidrig. Durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts war diese Lohndrückerei nicht rechtens. In der Folge kann die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungen in Milliardenhöhe nachfordern und Leiharbeitskräfte können Löhne auf der Basis von Equal Pay gerichtlich einfordern. Alles zusammen tat meinem Gerechtigkeitsgefühl gut. Schon im Juni habe ich mit einer Kleinen Anfrage nachgefragt, wie der Stand der Prüfungen aussieht und habe die ernüchternde Antwort erhalten – es dauert. Jetzt sind Fakten öffentlich geworden, die mich zu tiefst empören.

Natürlich hat die Leiharbeitsbranche heftig Lobbyarbeit betrieben, denn sie befürchten hohe Nachzahlungen. Und anscheinend hat dies Erfolg. So fordern der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Leistung“ und die „Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie“ der CDU/CSU-Bundestagsfaktion eine gesetzliche Regelung, damit die Verleih- und Entleihunternehmen nicht rückwirkend an die Sozialversicherungen und Leiharbeitskräfte zahlen müssen. Das ist nicht nur ein Skandal sondern auch eine juristisch unhaltbare Position. Auch das Abwiegeln des Arbeitnehmerflügels der CDU/CSU ist empörend, denn sie sagen, es werde kein Gesetz kommen, denn die Rentenversicherungen könnten die Nachzahlungen stunden. Schlussendlich bedeutet dies das Gleiche. Die Unternehmen, die jahrelang von Billiglöhnen profitiert haben, werden weitgehend ungeschoren davon kommen. Damit zeigt das CGZP-Urteil keinerlei abschreckende Wirkung. Dieses Vorgehen ist auch nicht fair gegenüber den Leiharbeitsfirmen, die jahrelang ordentliche Löhne bezahlt haben. Vor allem aber ist es nicht fair gegenüber den ehemaligen Leiharbeitskräften, denn sie müssen trotz BAG-Urteil auf Sozialversicherungsbeiträge und bei Arbeitslosigkeit auf Nachzahlungen von Arbeitslosengeld I verzichten.

Lohndumping darf nicht wie ein Kavaliersdelikt behandelt werden. Die Deutsche Rentenversicherung muss nun endlich ernsthaft prüfen und ausreichend Personal zur Verfügung stellen.