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11.01.2010

Zeitarbeitsbranche muss reguliert werden - grundlegende Reform der Arbeitnehmerüberlassung ist notwendig

Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Lohndumping-Vorwürfe gegen die Drogeriekette Schlecker zu prüfen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte in einer Pressemitteilung.

Mit dem Schließen von Schlupflöchern, kann Lohndumping, wie es z.B. von Schlecker betrieben wird, nicht bekämpft werden. Die Zeitarbeitsbranche muss grundlegend neu reguliert werden. Es muss in Zukunft verhindert werden, dass Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ersetzt werden – wie es im Fall Schlecker geschieht.

Von zentraler Bedeutung ist auch die Streichung des Tarifvorbehalts im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, damit das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht unterlaufen werden kann. Die Zeitarbeitsbranche muss zudem in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden und ein Mindestlohn für entleihfreie Zeiten geschaffen werden.

Wir begrüßen den Vorstoß der Bundesministerin Ursula von der Leyen, die Lohndumping-Vorwürfe gegen Schlecker zu prüfen und gegebenenfalls diese Praxis durch Gesetzesänderungen zu unterbinden. Den Worten müssen aber auch Taten folgen. Es war die Union, die in der großen Koalition die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und damit einen Mindestlohn in der Zeitarbeit verhindert hat. Es ist die FDP die unter dem Deckmantel des Schutzes der Tarifautonomie die Dumpingtarife des Christlichen Gewerkschaftsbundes aufrecht erhalten will.