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13.01.2011

Zu Equal-Pay in der Leiharbeit gibt es keine Alternative

In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass Dieter Hundt die Interessen der Arbeitgeber vertritt und die Verwerfungen durch die Leiharbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ignoriert. Entgegen Hundts Auffassung muss das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ uneingeschränkt gelten und ein Abweichen durch Tarifverträge unterbunden werden. Es muss verhindert werden, dass die Löhne durch die Leiharbeit weiter gedrückt werden und der Kündigungsschutz umgangen wird. Ein Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der auch in verleihfreien Zeiten gilt, ist unerlässlich.

Dieter Hundt hat nur die Interessen der Unternehmen im Blick und blendet die Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt aus, die durch einen großflächigen Einsatz der Leiharbeit entstanden sind.

Zur konsequenten Durchsetzung von Equal-Pay in der Leiharbeitsbranche gibt es keine Alternative. Nur damit kann der Lohndruck gestoppt und verhindert werden, dass Belegschaften zweiter Klasse entstehen und reguläre Beschäftigungsverhältnisse ersetzt werden. Für Unternehmen ist die durch Leiharbeit gewonnene Flexibilität entscheidend – das muss reichen. Zusätzliche Kosteneinsparungen sind ein nicht notwendiger Aspekt der Leiharbeit und führen zu Lohndumping sowie Mindereinnahmen in den Kassen der Sozialversicherungen.

Einig sind wir uns nur beim Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche. Dieser muss aber ergänzend zum Equal Pay eingeführt werden – als Unterkante und vor allem für verleihfreie Zeiten. Der Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche muss mit der Widereinführung des Synchronisationsverbots kombiniert werden. Dieses verhindert, dass Beschäftigte von Leiharbeitsunternehmen nur für die Dauer ihres Einsatzes in einem Verleihunternehmen angestellt werden.