Der Mindestlohn ist keine Empfehlung – er ist die gesetzliche Untergrenze
Nach Berechnungen des DGB sind durch Verstöße gegen den Mindestlohn in zehn Jahren rund 64 Milliarden Euro Schaden entstanden. Geld, das Beschäftigten, Sozialversicherungen und Staat fehlt. Und gleichzeitig wird über Kürzungen im Sozialstaat gesprochen. Das ist zynisch.
Für viele Menschen entscheidet der Mindestlohn ganz konkret darüber, ob Miete, Lebensmittel und der normale Alltag bezahlt werden können. Gerade deshalb ist der Mindestlohn so wichtig: Wer arbeitet, muss von seiner Arbeit leben können. Und der Mindestlohn ist dabei nur die gesetzliche Untergrenze.
Umso empörender ist es, wenn selbst diese Untergrenze nicht eingehalten wird. Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes entstand durch Verstöße gegen den Mindestlohn von 2015 bis 2024 ein Schaden von rund 64 Milliarden Euro. Rund 35 Milliarden Euro fehlen den Beschäftigten, 22 Milliarden den Sozialversicherungen und 7 Milliarden bei den Steuereinnahmen.
Diese Zahlen machen mich wütend. Denn wenn Arbeitszeit nicht bezahlt, der Mindestlohn umgangen oder Beschäftigte falsch eingestuft werden, fehlt das Geld auf ihrem Konto. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie haben gearbeitet und bekommen trotzdem nicht das Geld, das ihnen gesetzlich zusteht.
Doch der Schaden geht weit darüber hinaus. Den Sozialversicherungen fehlen Beiträge, dem Staat Steuereinnahmen. Und Betriebe, die sich an die Regeln halten und ihre Beschäftigten korrekt bezahlen, haben Nachteile gegenüber denen, die sich durch Gesetzesverstöße Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Und gleichzeitig will die Merz-Regierung beim Sozialstaat kürzen. Das ist zynisch. Wenn durch Lohndumping Milliarden verloren gehen, kann die Antwort nicht sein, bei denen zu kürzen, die auf einen starken Sozialstaat angewiesen sind.
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit leisten engagierte und wichtige Arbeit. Aber wirksame Kontrollen brauchen ausreichend Personal. Rund 2.500 bewilligte Stellen sind nach Angaben des DGB unbesetzt. Statistisch wird ein Unternehmen nur etwa alle 140 Jahre kontrolliert. So lässt sich Lohndumping nicht konsequent bekämpfen.
Deshalb muss der Mindestlohn konsequent durchgesetzt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht ausreichend und gut ausgebildetes Personal. Und wir brauchen unbedingt eine höhere Tarifbindung.
Denn der Mindestlohn ist keine Empfehlung. Er ist die gesetzliche Untergrenze. Gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen entstehen aber vor allem dort, wo starke Tarifverträge gelten.







