§ 218: Ein starkes Signal vom Deutschen Ärztetag
Mit großer Mehrheit haben sich die Ärztinnen und Ärzte für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Sie fordern, die Regelung endlich außerhalb des Strafgesetzbuches zu verankern. Das ist ein wichtiger Beschluss. Wir hatten in der letzten Wahlperiode einen fraktionsübergreifenden Antrag mit breiter Mehrheit eingebracht. Doch die FDP blockierte. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.
Es geht um mehr als ein Gesetz:
Der Ärztetag macht deutlich, was es bedeutet, wenn der Schwangerschaftsabbruch im Strafrecht geregelt ist: Stigmatisierung, rechtliche Unsicherheit, schlechte Versorgung und ein Klima der Einschüchterung – für betroffene Frauen und für Ärzt:innen. Eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches würde hingegen die Versorgungslage verbessern, die Rechtssicherheit stärken und zur gesellschaftlichen Entstigmatisierung beitragen. Die verpflichtende Beratung soll dabei erhalten bleiben.
Ich erinnere mich gut:
In der letzten Wahlperiode haben 328 Abgeordnete – fraktionsübergreifend – einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung vorgelegt. Es war ein historischer Moment, getragen von breitem gesellschaftlichem Rückhalt. Doch die FDP verhinderte die notwendige Ausschusssitzung – und damit die Abstimmung im Plenum. Aus rein formalen Gründen. Und ganz bewusst. Das war nicht nur unparlamentarisch, sondern auch ein frauenpolitischer Tiefpunkt.
Jetzt gibt es keine Ausreden mehr.
Der Ärztetag hat eine klare medizinisch-fachliche Haltung formuliert. Die Bundesregierung muss jetzt liefern. Es braucht einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung – für Selbstbestimmung, bessere Versorgung und echte Wahlfreiheit für Frauen.