Ein AfD-Verbotsverfahren ist überfällig
Wer unsere Demokratie von innen heraus zerstören will, darf nicht länger von ihren Freiheiten profitieren. Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu Gespräche mit allen demokratischen Kräften angeboten – doch Jens Spahn und die Union haben abgesagt. Ein AfD-Verbotsverfahren fordere ich seit Langem – auch schon im Bundestag mit meiner Unterschrift.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat es unmissverständlich formuliert: Die rechtlichen Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren sind erfüllt. Unsere Verfassung sieht in Artikel 21 ausdrücklich vor, dass Parteien verboten werden können, wenn sie die Demokratie bekämpfen. Genau das tut die AfD – mit Zielen und Handeln, die die Grundpfeiler unserer Demokratie angreift: Menschenwürde, Rechtsstaat, Gleichheit.
Zudem hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD am 2. Mai 2025 als ‚gesichert rechtsextrem‘ eingestuft. Wegen eines Eilverfahrens der AfD darf diese Einstufung zwar gerade nicht offiziell verwendet werden – an der rechtlichen Bewertung selbst ändert das nichts und sie unterstreicht die Dringlichkeit.
Vor diesem Hintergrund hat die grüne Bundestagsfraktion alle demokratischen Kräfte zu Gesprächen eingeladen. SPD und Linke haben zugesagt, die Union dagegen hat abgesagt. Jens Spahn hält ein Verbotsverfahren für überstützt und sieht die Gefahr, dass die AfD eine Märtyrerrolle einnehmen könnte. Doch diese Argumente überzeugen nicht:
- Ein Verbotsverfahren ist kein Schnellschuss, sondern ein langer rechtsstaatlicher Prozess mit hohen Hürden und gründlicher Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
- Eine abwartende Haltung stärkt am Ende nur die AfD. Die Erfahrungen mit der NPD zeigen: Ohne klare Kante etablieren sich rechtsextreme Parteien dauerhaft.
- Gerade ein breites, gemeinsames Vorgehen der Demokrat:innen signalisiert Stärke, Wehrhaftigkeit und Geschlossenheit – und entzieht der AfD die Deutungshoheit.
- Die AfD inszeniert sich ohnehin als Opfer – unabhängig davon, wie Demokrat:innen handeln. Entscheidend ist, dass die Argumente und die rechtlichen Grundlagen klar, transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden.
Darum gilt: Wer unsere Demokratie von innen heraus zerstören will, darf nicht länger von ihr profitieren. Eine Partei, die Menschenrechte missachtet, den Rechtsstaat verächtlich macht und offen nationalistische Parolen bedient, kann keine legitime demokratische Kraft sein.
Ich habe mich schon in der vergangenen Legislaturperiode klar für ein Verbotsverfahren eingesetzt. Heute gilt das mehr denn je: Ein AfD-Verbotsverfahren ist kein einfacher Schritt, aber ein notwendiger. Es setzt das richtige Signal: Demokratie ist wehrhaft – und sie schützt sich selbst.