Schluss mit kirchlichen Sonderrechten – für eine verlässliche Versorgung von Frauen

Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm erlaubt katholischen Kliniken weiterhin, Schwangerschaftsabbrüche zu untersagen. GewerkschaftsGrün kritisiert das scharf – und fordert ein Ende des kirchlichen Arbeitsrechts, damit Frauen überall die Hilfe bekommen, die ihnen zusteht.

Das aktuelle Urteil des Arbeitsgerichts Hamm ist ein Rückschlag für die medizinische Versorgung und Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland. Es stärkt das veraltete kirchliche Arbeitsrecht, das es kirchlichen Klinikträgern erlaubt, elementare medizinische Leistungen wie Schwangerschaftsabbrüche zu verweigern. In einem säkularen Staat darf es aber keine Sonderrechte geben, die die Gesundheit und Grundrechte von Frauen einschränken.

Das kirchliche Arbeitsrecht passt nicht mehr in unsere Zeit und muss dringend reformiert werden. Ärztinnen und Ärzte geraten sonst in unhaltbare Konflikte: Sie sind dem Wohl ihrer Patientinnen verpflichtet, werden aber von ihrem Arbeitgeber – mit Berufung auf kirchliche Vorgaben – daran gehindert, notwendige medizinische Eingriffe vorzunehmen.

Unsere Forderungen:

  • Ende der kirchlichen Sonderrechte im Arbeitsrecht.
  • Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und klare, säkulare gesetzliche Regelungen.
  • Flächendeckender, diskriminierungsfreier Zugang zu allen gesetzlich erlaubten medizinischen Leistungen – unabhängig von Klinikträgern.
  • Rechtssicherheit und Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte, die im Sinne ihrer Patientinnen handeln wollen.

Alles andere gefährdet das Vertrauen in unser Gesundheitswesen, verschlechtert die ohnehin angespannte Versorgungslage und schwächt grundlegende Frauenrechte.

GewerkschaftsGrün steht an der Seite der Beschäftigten im Gesundheitssektor und der Frauen, die auf verlässliche, diskriminierungsfreie und fachgerechte Versorgung angewiesen sind.

Petition gegen katholisches Abtreibungsverbot: Meine Hilfe kann keine Sünde sein!

Pressemitteilung von GewerkschaftsGrün