Zurückweisungen: Rechtsbruch mit Ansage
Alexander Dobrindt kündigt an, Schutzsuchende an der Grenze zurückzuweisen – ohne zu prüfen, ob die Menschen Schutz brauchen. Und das in den Tagen rund um den 8. Mai – fatal! Inhaltlich ist es ein klarer Bruch mit internationalem und europäischem Recht – und mit unserem Grundgesetz. Europa braucht stattdessen ein funktionierendes Asylsystem mit fairer Verteilung und rechtsstaatlichen Verfahren.
Das Asylrecht ist ein Grundrecht. Wer an der Grenze um Schutz bittet, hat das Recht auf ein faires Verfahren – unabhängig davon, über welches Land die Einreise erfolgt. Das garantieren die Genfer Flüchtlingskonvention, das EU-Recht und Artikel 16a des Grundgesetzes. Pauschale Zurückweisungen sind damit schlicht rechtswidrig.
Die Abschottungspolitik der neuen Bundesregierung gefährdet Schutzsuchende – und untergräbt die Rechtsstaatlichkeit. Sie schafft keine Ordnung, sondern Unsicherheit. Sie liefert Menschen dem Risiko von Gewalt, Verfolgung und Entrechtung aus – nur um nach rechts zu blinken und Stärke zu demonstrieren.
Was stattdessen gebraucht wird, ist eine faire, rechtsstaatliche und solidarische Asylpolitik – auf europäischer Ebene. Ein funktionierendes EU-Asylsystem mit klaren Regeln, die Verantwortung gerecht verteilt und bei der Registrierung unterstützt. Notwendig ist eine menschenrechtsbasierte Praxis in den Mitgliedstaaten – auch an den Außengrenzen.
Und in Deutschland: gut ausgestattete Kommunen, zügige Verfahren und Unterstützung, damit Integration besser gelingen kann.
Abschottung ist keine Lösung. Menschenrechte sind nicht verhandelbar.