Ein Gesetz, das Sicherheit nimmt – und Integration erschwert

Heute wurde im Bundestag ein Gesetz beraten, das vor allem politische Signale setzen soll, aber keinen erkennbaren Nutzen hat. Mit dem sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz bekommen ukrainische Geflüchtete künftig kein Bürgergeld mehr, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist menschlich kaum zu ertragen.

Dieses Gesetz ist weniger von Sachargumenten getragen als von politischer Stimmung. Es soll Härte demonstrieren – in der Hoffnung, damit Vertrauen zurückzugewinnen, das am rechten Rand verloren gegangen ist. Doch Politik, die sich an rechten Erregungswellen orientiert, löst keine Probleme. Soziale Kälte schwächt Rechtsextremismus nicht – sie stärkt ihn.

Konkret schafft dieses Gesetz Unsicherheit statt Sicherheit. Es senkt Leistungen, erhöht den Druck und erschwert Integration – obwohl genau das Gegenteil nötig wäre. Betroffen sind Menschen, die Krieg, Flucht und den Verlust ihres bisherigen Lebens hinter sich haben. Für sie bedeutet dieses Gesetz Perspektivlosigkeit, Armut und das Gefühl, nicht willkommen zu sein. Das ist sozialpolitisch falsch – und menschlich nicht zu rechtfertigen.

Unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine

Menschen, die aus der Ukraine nach Beginn des Angriffskrieges nach Deutschland geflohen sind, erhielten sofort Bürgergeld. Das bedeutete von Anfang an ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit, verlässliche Unterstützung und die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Mit dem neuen Gesetzentwurf wird dieses Prinzip aufgegeben. Neu ankommende ukrainische Geflüchtete sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit werden Menschen aus demselben Herkunftsland unterschiedlich behandelt – allein abhängig vom Zeitpunkt ihrer Flucht. Für die Betroffenen heißt das: weniger Sicherheit, weniger Unterstützung und deutlich eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten. Schutz wird relativiert – nicht aufgrund der individuellen Lebenslage, sondern aus politischen Gründen.

Unterschreitung des sozio-kulturellen Existenzminimums

Diese Veränderung hat sehr konkrete Folgen für den Alltag der Betroffenen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen rund 20 Prozent unter dem Bürgergeld. Das bedeutet weniger Geld für Essen, Kleidung, Mobilität und soziale Kontakte. Für Menschen, die Krieg, Flucht und den Verlust ihres bisherigen Lebens erlebt haben, verstärkt das Unsicherheit, statt Stabilität zu schaffen.

Damit wird faktisch das sozio-kulturelle Existenzminimum unterschritten. Und hier ist eine klare Grenze erreicht. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 klargestellt: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Ein menschenwürdiges Existenzminimum steht allen Menschen zu – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder politischen Signalwirkungen. Dieses Gesetz stellt diesen Grundsatz infrage.

Integration wird erschwert statt gefördert

Ukrainische Geflüchtete verlieren mit diesem Gesetz nicht nur Geld, sondern auch den direkten Zugang zu den Jobcentern – und damit zu Beratung, Qualifizierung und Sprachförderung. Dabei wissen wir seit Jahren: Gute Sprachkenntnisse und eine verlässliche Begleitung durch die Jobcenter sind entscheidend, damit Menschen Arbeit finden, sich ein eigenes Leben aufbauen und unabhängig werden können.

Statt diese bewährten Wege zu stärken, kappt das Gesetz zentrale Unterstützung. Es setzt auf mehr Druck und weniger Hilfe – und bremst damit Integration aus, statt sie zu fördern. Wer Menschen schneller in Arbeit und Selbstständigkeit bringen will, darf ihnen nicht genau die Unterstützung entziehen, die sie dafür brauchen.

Drastische Sanktionen mit existenziellen Folgen

Besonders problematisch sind die vorgesehenen Sanktionen. Das Gesetz verschärft die Arbeitspflichten deutlich: Geflüchtete sollen zu sofortigen Arbeitsbemühungen verpflichtet und zu Arbeitsgelegenheiten herangezogen werden. Wer Angebote ablehnt oder Auflagen nicht erfüllt, kann auf ein Minimum sanktioniert werden.

Im Zweifel bleiben nur noch Unterkunft, minimale Versorgung mit Lebensmitteln und medizinische Notfallhilfe. Das ist kein Anreiz, sondern massiver existenzieller Druck. Er trifft Menschen, die oft traumatisiert sind, ihre Heimat verloren haben oder Kinder versorgen. Dieser nahezu vollständige Leistungsentzug ist sozialpolitisch unverhältnismäßig.

Frauen mit Kindern geraten besonders unter Druck

Viele der ukrainischen Geflüchteten sind Frauen mit Kindern. Anders als im Bürgergeld gibt es hier keinen klaren Schutz und keine automatische Berücksichtigung von Betreuungspflichten. Ob Kinderbetreuung als „wichtiger Grund“ anerkannt wird, liegt im Ermessen der Behörde.

Das bedeutet Unsicherheit – für Mütter und für Kinder. Und es bedeutet das Risiko von Sanktionen, obwohl grundlegende Voraussetzungen wie verfügbare Kita-Plätze oft fehlen. In diesem Gesetz wird Schutz nicht verbindlich geregelt, sondern ausgelagert – ins Ermessen.

Mehr Ausgrenzung, weniger Teilhabe

Das Gesetz eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, Leistungen als Sachleistungen, Gutscheine oder Bezahlkarten zu gewähren. Was verwaltungstechnisch klingt, hat für die Betroffenen spürbare Folgen: Diese Formen schränken Selbstbestimmung ein, stigmatisieren und machen den Alltag komplizierter. Einkaufen, Mobilität oder spontane Teilhabe werden erschwert – oft sichtbar für andere.

Statt Teilhabe zu ermöglichen, werden neue Hürden aufgebaut. Das isoliert Menschen zusätzlich und verzögert gesellschaftliches Ankommen. Wer auf Gutscheine und Sonderregelungen verwiesen wird, kann schwer eigenständig leben. Das hilft niemandem – weder den Betroffenen noch unserer Gesellschaft. Sozialpolitisch ist das kontraproduktiv.

Mehr Bürokratie – kein belegter Nutzen

Der Wechsel der Zuständigkeiten – weg vom Jobcenter, hin zu den Sozialämtern – bedeutet vor allem eines: mehr Bürokratie. Neue Anträge, neue Ansprechpartner, neue Verfahren. Das erhöht das Risiko von Verzögerungen, Zahlungslücken und Unsicherheit – gerade für Menschen in prekären Lebenslagen.

Einen belegbaren Nutzen hat dieses Gesetz dagegen nicht. Selbst die Bundesregierung räumt ein, dass kaum Einsparungen zu erwarten sind. Stattdessen entstehen soziale Härten, Integrationsrückschritte und rechtliche Unsicherheiten. Am Ende bleibt der Eindruck: Hier wird ein politisches Signal gesetzt – auf dem Rücken von Menschen, die geflüchtet sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Hohe soziale Kosten, kein nachgewiesener Nutzen.

Worum es wirklich geht

Menschen, die vor einem Angriffskrieg flüchten, brauchen Schutz, Sicherheit und Perspektiven. Dieses Gesetz aber setzt auf Druck, Abschreckung und Ungleichbehandlung – und verfehlt damit das, was uns unser Grundgesetz mit auf den Weg gibt.

Ein Sozialstaat, der Vertrauen schafft, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Wer Teilhabe ermöglicht, fördert Integration. Wer Menschen schützt, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich bin überzeugt: Gute Politik misst sich nicht daran, wie hart sie ist. Im Gegenteil – sie muss gerecht und menschlich sein.