Endlich Klarheit beim Existenzminimum

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Auch Menschen in sogenannten Dublin-Verfahren haben Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum – mit Unterkunft, Essen, Kleidung, Gesundheitsversorgung und einem Mindestmaß an Selbstbestimmung. Diese wichtige Entscheidung schafft Klarheit in einer Frage, über die wir in der Ampel lange gestritten haben.

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juni 2026 entschieden: Deutschland darf Asylsuchenden in sogenannten Dublin-Fällen nicht einfach zentrale Leistungen streichen. Auch wenn ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist, müssen Menschen bis zur tatsächlichen Überstellung so versorgt werden, dass ein angemessener Lebensstandard gewahrt bleibt.

Konkret ging es um einen afghanischen Asylsuchenden im Landkreis Schweinfurt. Er bekam Unterkunft, Essen, Heizung sowie Leistungen für Körperpflege und Gesundheit. Gestrichen wurden aber Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und Geld für den persönlichen Alltag. Genau das hält der EuGH für europarechtswidrig.

Das Urteil ist wichtig, weil es um mehr geht als um einzelne Leistungsposten. Kleidung, Fahrkarten, ein Handy oder ein kleiner Betrag für persönliche Bedürfnisse sind keine Luxusfragen. Sie entscheiden darüber, ob ein Mensch vollständig abhängig gemacht wird – oder ob ein Mindestmaß an Selbstbestimmung, Kontakt, Bewegung und Teilhabe möglich bleibt.

Auch die Begründung des EuGH ist klar: Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen angemessenen Lebensstandard sicherzustellen. Dieser muss die physische und psychische Gesundheit schützen. Ein Staat darf Menschen nicht auf Bett, Brot und Seife reduzieren. Auch im Asylrecht gilt: Menschenwürde endet nicht an einer Verwaltungsentscheidung.

Für mich ist dieses Urteil auch politisch bedeutsam. In der Ampel haben wir über genau diese Frage sehr gestritten. Es war schwierig. Umso mehr freut mich, dass der EuGH jetzt Klarheit schafft – nicht abstrakt, sondern ganz konkret für die betroffenen Menschen, aber auch für die Politik. Besonders denke ich dabei an meine wunderbare Kollegin Stephanie Aeffner, die für das menschenwürdige Existenzminimum immer mit großer Klarheit gekämpft hat. Sie ist Anfang 2025 unerwartet gestorben. Dieses Urteil hätte sie sehr gefreut.

Denn jetzt ist klar entschieden: Wer ausreisen muss oder in ein anderes EU-Land überstellt werden soll, bleibt bis dahin ein Mensch mit Rechten. Der Rechtsstaat darf Verfahren durchsetzen. Aber er darf Menschen nicht die elementaren Lebensgrundlagen und jede Selbstbestimmung nehmen.