Neue Grundsicherung: Sparen für die Kinder? Bloß nicht!
Oma und Opa sparen für ihre Enkel. Die Merz-Regierung kürzt die Freibeträge. Und plötzlich fehlen dem Vater 878 Euro im Monat. Das Geld gehört den Kindern. Ob der Vater überhaupt darauf zugreifen darf, ist fraglich. Inzwischen beschäftigt sich sogar ein Familiengericht damit. Ein Fall, über den die taz berichtet, zeigt, zu welchen absurden Folgen die neue Grundsicherung führt.
Kein erfundener Fall, sondern bittere Realität, über die die taz berichtet.
Die Großeltern haben für ihre beiden Enkel jeweils 6.000 Euro gespart. Für den Führerschein, für später. Eigentlich etwas ziemlich Vernünftiges. Aber Vorsicht! Der Vater bekommt Grundsicherung. Und deshalb wird es richtig schwierig.
Denn die Merz-Regierung hat die Vermögensfreibeträge für junge Menschen drastisch gesenkt. Früher waren 15.000 Euro geschützt, jetzt sind es nur noch 5.000 Euro. Deshalb hat das Jobcenter die Leistungen für die Kinder gestrichen. Dem Vater fehlen damit 878 Euro im Monat. Die Mietanteile der Kinder muss er aber weiterhin bezahlen.
Und jetzt wird es absurd.
Das Geld gehört den Kindern. Nicht dem Vater. Er darf auch nicht einfach darüber verfügen. Die Mutter müsste zustimmen, tut sie aber nicht. Also muss inzwischen sogar ein Familiengericht klären, ob der Vater überhaupt auf das Geld seiner Kinder zugreifen darf.
Denn normalerweise dürfen Eltern das Vermögen ihrer Kinder nicht einfach für den Lebensunterhalt verwenden. Nur in einer absoluten Notlage kann eine Ausnahme möglich sein. Es stellt sich daher die Frage: Ist der ganz normale Alltag einer armen Familie jetzt eine solche Notlage?
Mein grüner Parteikollege Timon Dzienus bringt es in der taz auf den Punkt: Die Bundesregierung macht aus einer gesetzlichen Schutzregel eine Falle.
Die Merz-Regierung redet ständig von Eigenverantwortung. Für die Enkel sparen? Gerne. Aber wehe, der Vater ist arm und bekommt Grundsicherung.
Das ist keine Sozialpolitik, die Armut bekämpft. Das ist einfach nur zynisch.




