Remigration: Es geht um mehr als Abschiebungen

„Remigration“ wird gerne auf Abschiebungen reduziert. Doch Sellners Papier für Sachsen-Anhalt reicht deutlich weiter. Es bezieht auch Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt und deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte ein. Damit berührt es grundlegende Fragen der Menschenwürde, des Rechtsstaats und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Seit dem 31. August ist das „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO)“ im Handelsregister eingetragen, unter HRB 38068. Gleichzeitig liegt ein knapp 50-seitiges Papier vor, das beschreibt, wie Sachsen-Anhalt zum „Remigrationsmusterland“ werden könnte. Als einen seiner Ausgangspunkte nennt das Papier ausdrücklich die programmatischen Ansätze des AfD-Regierungsprogramms für Sachsen-Anhalt.

Entscheidend ist, wer darin überhaupt als Zielgruppe von Remigrationspolitik gilt.

Es geht nicht nur um Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Das Papier bezieht auch Menschen ein, die ganz legal hier leben. Menschen, die arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen. Familien, deren Kinder hier geboren wurden. Es spricht außerdem ausdrücklich von eingebürgerten und anderen deutschen Staatsangehörigen mit Migrationsgeschichte. Menschen also, die deutsche Staatsbürger:innen sind. Nicht auf Probe. Nicht abhängig davon, wo ihre Eltern oder Großeltern geboren wurden. Trotzdem werden sie zu einer Zielgruppe von Remigrationspolitik gemacht.

Weil deutsche Staatsbürger:innen nicht mit dem Ausländerrecht zur Ausreise verpflichtet werden können, setzt das Konzept auf andere Mittel. Es spricht von „Assimilation“, von politischem Druck gegen sogenannte Parallelgesellschaften und von strukturellen Maßnahmen. An anderer Stelle beschreibt das Papier einen „strukturellen Pushfaktor“, der freiwillige Abwanderung fördern soll. Dafür verwendet es selbst den Begriff „Self-Deportation“.

Abschiebungen unterliegen klaren gesetzlichen Regeln. Hier geht es um etwas anderes: Deutsche Staatsbürger:innen mit Migrationsgeschichte werden danach bewertet, ob sie sprachlich, kulturell und gesellschaftlich den Vorstellungen dieses Konzepts entsprechen. Wer diesen Maßstäben nicht entspricht, wird zum „zentralen Ansatzpunkt“ von Remigrationspolitik. Das Papier setzt dafür auf strukturelle Maßnahmen und politischen Druck. Genau darin zeigt sich das Menschenbild hinter diesem Konzept: Der deutsche Pass reicht in diesem Denken nicht. Herkunft und Migrationsgeschichte bleiben entscheidend – verbunden mit der Bewertung, ob jemand kulturell in das gewünschte Bild passt.

Damit verändert sich auch der Maßstab. Nicht mehr allein der rechtliche Status entscheidet. Herkunft, Migrationsgeschichte, Religion oder die Vorstellung davon, wie jemand zu leben hat, bekommen politisches Gewicht.

Das hat Folgen weit über die unmittelbar Betroffenen hinaus. Ein Rechtsstaat lebt davon, dass Menschen sich darauf verlassen können, dass für sie dieselben Rechte gelten. Eine Gesellschaft lebt davon, dass Herkunft nicht darüber entscheidet, ob jemand dazugehört. Wenn diese Gewissheit infrage gestellt wird, verändert sich das Zusammenleben. Es schafft Abgrenzung und Misstrauen und stellt die Gleichheit der Bürger:innen infrage.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich 2025 ausführlich mit Sellners damaligem Remigrationskonzept beschäftigt. Dabei zieht es für deutsche Staatsangehörige eine klare Grenze: Die Staatsangehörigkeit entscheidet über den staatsbürgerlichen Status. Deutsche mit Migrationshintergrund dürfen nicht rechtlich abgewertet und nicht aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder anderer solcher Merkmale von grundlegenden Rechten ausgeschlossen werden.

Darum geht es im Kern: Menschenwürde gilt für alle. Grundrechte gelten für alle. Und deutsche Staatsbürger:innen haben unabhängig von ihrer Herkunft denselben rechtlichen Status.

Wer diese Grundsätze infrage stellt, verändert mehr als Migrationspolitik. Das darf niemand ignorieren. Denn es geht um Menschenwürde, die Grundlagen unseres Rechtsstaats und um die Frage, wie wir als Gesellschaft miteinander leben.

Quellen:

Sachsen-Anhalt Landesmigration – Umkehr des Bevölkerungsaustauschs in Sachsen-Anhalt

Handelsregister HRB 38068

Urteil Bundesverwaltungsgericht (ab Randnummer 97)

Aktuelle Ergänzung:

Es ist wirklich ernst. Sellner sammelt bereits Geld für sein „Institut für Remigration“. Deshalb habe ich die Petition unterschrieben, die GiveSendGo und Stripe auffordert, diese Finanzierung zu stoppen.

Bitte unterstützen und verbreiten!

Petition: Keine Kohle für Rechtsextreme