Schweigen ist kein Ja

In Angstsituationen erstarren Menschen häufig. Sie können sich weder wehren noch etwas sagen. Und trotzdem werden viele betroffene Frauen vom Sexualstrafrecht nicht geschützt. Das ist realitätsfremd und ungerecht. Nur ein Ja ist ein Ja. Auch diese Petition passt in die Debatte: bitte unterschreiben und ein Zeichen setzen!

Es war ein besonderer Moment, als der Bundestag 2016 den Grundsatz „Nein heißt Nein“ verabschiedet hat. Ich erinnere mich noch gut an die Debatten, die Überzeugungsarbeit, die es brauchte, um das Prinzip durchzusetzen. Doch heute wissen wir: Das reicht nicht aus. Die Realität sieht anders aus, wenn es um sexualisierte Gewalt geht. Betroffene brauchen besseren Schutz.

Doch heute wissen wir: Der damalige Fortschritt reicht nicht aus. In Situationen extremer Bedrohung reagieren Menschen häufig mit Schockstarre. Sie können nicht schreien, nicht fliehen, oft nicht einmal „Nein“ sagen. Diese sogenannte tonische Immobilität ist eine natürliche Reaktion des Körpers. Und trotzdem zählt vor Gericht oft nur, was sichtbar war. Wer nicht reagieren konnte, gerät schnell in die Defensive. Und es entsteht der Eindruck, als hätte sich die betroffene Frau nicht gewehrt. Das hat mit der Realität nichts zu tun. Und es ist gerecht.

In allen anderen Lebensbereichen gilt: Ohne eindeutige Einwilligung ist jede Berührung verboten. Bei sexualisierter Gewalt steht aber noch immer die Frage im Raum, ob sich die betroffene Frau deutlich genug gewehrt hat. Warum bitte muss die Frau beweisen, dass es nicht einvernehmlich war – statt dass der Täter nachweist, dass sie zugestimmt hat? Das widerspricht dem Grundsatz der sexuellen Selbstbestimmung.

Viele europäische Länder sind hier schon weiter. Schweden, Spanien und Dänemark haben den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ längst eingeführt. Deutschland dagegen hinkt hinterher. Dabei sind wir längst verpflichtet zu handeln: Die Istanbul-Konvention – ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Frauen vor Gewalt – verlangt, dass Einverständnis der zentrale Maßstab im Sexualstrafrecht ist. Es ist Zeit, dass wir nachziehen.

Ich habe die Petition für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht unterschrieben. Denn Schutz darf nicht davon abhängen, ob jemand laut genug „Nein“ sagen konnte.

Schutz muss heißen: Nur ein freiwilliges, klares „Ja“ zählt.

Nicht der Widerstand darf entscheidend sein – sondern die Zustimmung.

→ Jetzt die Petition „Nur JA heißt JA“ unterzeichnen – für ein Sexualstrafrecht, das Betroffene wirklich schützt.