Unter dem Existenzminimum beginnt extreme Armut
Wer die Grundsicherung absenken will, muss auch sagen, wie Menschen davon noch leben sollen. Der Vorstoß des CDU-Bundestagsabgeordneten Johannes Winkel ist der nächste Angriff auf den Sozialstaat – und würde am Ende auch Kinder und ihre Zukunftschancen treffen. Die Union muss die Debatte beenden, denn das Existenzminimum ist nicht verhandelbar.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Winkel fordert: Wer noch nicht in den Sozialstaat eingezahlt hat, soll weniger Grundsicherung bekommen. Über diesen Vorschlag diskutierte er Ende September bei „Maischberger“.
Das klingt zunächst nach einer einfachen Unterscheidung. Aber sobald es konkret wird, stellen sich sehr grundlegende Fragen: Wie viel weniger sollen Menschen bekommen? Und wie lange muss jemand vorher gearbeitet haben, um nicht weniger zu bekommen? Ein Jahr? Drei Jahre? Zehn Jahre?
Und vor allem: Was soll konkret gekürzt werden? Geld für Lebensmittel, Kleidung, Strom oder Mobilität? Unterstützung für Miete und Heizung?
Grundsicherung ist das unterste soziale Netz
Grundsicherung ist keine Belohnung für eine lange Erwerbsbiografie. Sie ist das unterste soziale Netz. Sie soll Menschen davor schützen, in existenzielle Armut abzurutschen.
Betroffen wären ganz unterschiedliche Menschen: junge Menschen nach Schule, Ausbildung oder Studium, Menschen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, Menschen nach längerer Krankheit oder mit unterbrochenen Erwerbsbiografien. Sie alle könnten schlechter abgesichert werden, nur weil sie noch nicht lange genug gearbeitet haben.
Und wer Eltern weniger gibt, trifft immer auch ihre Kinder. Denn Miete, Lebensmittel, Schulmaterial oder Fahrkarten werden nicht billiger, nur weil Eltern noch nicht lange genug gearbeitet haben. Wer die Grundsicherung nach der Vergangenheit der Eltern staffelt, verschlechtert vor allem die Zukunftschancen ihrer Kinder.
Unterschiede? Dann nach oben.
Natürlich kann darüber diskutiert werden, Menschen besser abzusichern, die viele Jahre gearbeitet haben. Aber dann nur in eine Richtung: nach oben.
Denn bei der Grundsicherung geht es um das Existenzminimum. Und das hat auch das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist dem Grunde nach unverfügbar. Der Staat muss die Mittel sichern, die für die physische Existenz und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe notwendig sind.
Existenzminimum heißt deshalb: Das ist die Untergrenze. Darunter geht nichts.
Die CDU muss hier eine klare Grenze ziehen. Das Existenzminimum ist nicht verhandelbar. Denn unter dem Existenzminimum beginnt nicht die nächste Stufe des Sozialstaats. Dort beginnt existenzielle Armut.
Quellen:
Maischberger vom 30. September 2026 – ARD Mediathek
Bundesverfassungsgericht: Urteil zum Existenzminimum vom 9. Februar 2010
Bundesverfassungsgericht: Urteil zu Sanktionen in der Grundsicherung vom 5. November 2019





