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23.12.2009

Abmahnungen anstelle von Bagatellkündigungen

Zu der Diskussion um die geplante SPD-Gesetzesinitiative zum Schutz von Angestellten vor Kündigungen nach Bagatelldiebstählen erklärt Beate Müller-Gemmeke in einer Presseerklärung, dass der Vorstoß der SPD sinnvoll sei.

Die Aussage von Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass der Anlass für eine Kündigung in vielen Fällen nicht der Kleindiebstahl selbst, sondern „das, was sich schon länger in einem Arbeitsverhältnis aufgestaut hat“ sei, muss scharf kritisiert werden. Mit dieser Aussage erhalten Unternehmen Rückdeckung bei Kündigungen aufgrund „Diebstählen“ von Pfandbons, Maultauschen oder Brötchen. Ohne Wissen und Kenntnisse über die tätsächlichen Zusammenhänge der Vorfälle werden die Erwerbstätige hingegen pauschal verurteilt. Der Politik steht solch eine Parteinahme nicht zu.

Gerade in Zeiten angespannter Arbeitsmarktlage und enorm hoher Zahl an Klagen bei den Arbeitsgerichten müssen die Beschäftigten in ihren Recht gestärkt und geschützt werden. In diesem Sinne ist der Vorstoß der SPD sinnvoll und er kommt auch zum richtigen Zeitpunkt. Die gesetzlich verankerte Pflicht von Abmahnungen würde ein Mehr an Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen herstellen. Unbeantwortet bleibt hingegen die Situation in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten, denn hier besteht keinerlei Kündigungsschutz.