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Petitionen

Mitglied im Petitionsausschuss zu sein, das ist für mich etwas ganz Besonderes. Denn kein anderes Gremium des Bundestages ist so nah dran an den Anliegen und Sorgen der Menschen. Als Berichterstatterin für die Themen Arbeit, Soziales, Rente, Pflege und Hebammen beurteile ich jeden Vorschlag für eine Gesetzesänderung, jede Beschwerde und jedes Anliegen ganz genau und natürlich nehme ich diese Petitionen gedanklich mit in meine Fraktion und in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Denn die Petitionen an den Deutschen Bundestag sagen uns: Die Menschen wollen Politik gestalten.

Petitionen sind ein Sensorium. Durch sie erfährt die Politik aus erster Hand, welche Sorgen und Nöte die Menschen haben und wie Verordnungen oder Gesetze wirken. Aber oftmals werden die Erwartungen an die Wirkung von Petitionen gedämpft. Denn Politik ist eben ein Vorgang des Aushandelns und der Kompromisse. Und in solchen Verhandlungen gehört Ablehnung ganz einfach zum Geschäft dazu. Genau wie andererseits ab und zu Erfolge dazugehören. Das erfahre auch ich tagtäglich in der politischen Arbeit. So funktioniert unsere Demokratie.

Das Petitionsrecht ist ein hohes Gut, denn unser Grundgesetz schreibt fest, dass alle Menschen das Recht haben, Petitionen an den Bundestag zu stellen und damit gehört zu werden. Wir Grünen wollen das Petitionsrecht aber weiter entwickeln. Wir wollen, dass Petitionen grundsätzlich öffentlich beraten werden – sofern die Petentin oder der Petent das will. Dabei den Datenschutz zu beachten, ist für uns selbstverständlich. Heute ist es noch Praxis, dass selbst öffentliche Petitionen zumeist hinter verschlossenen Türen beraten und beschieden werden. Das ist absurd. Wir wollen zudem eine Senkung des Quorums für die Behandlung von Petitionen in öffentlicher Ausschusssitzung von heute 50.000 auf 25.000 Unterzeichnende.

Wir Grüne im Bundestag wollen weitere Türen zum Petitionsverfahren öffnen. Auch Menschen, die sich nicht im Internet bewegen, sich nicht der modernen Kommunikationsmittel bedienen wollen oder können, müssen leichten Zugang haben. Auch Menschen mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsniveau, alte Menschen und Kinder haben das gute Recht, sich zu beschweren. Wer Hilfe oder Unterstützung bei der Abfassung einer Petition oder im Petitionsverfahren braucht, soll sie bekommen. Wer sich beschweren will, soll verstehen können, wie man es machen muss. Wir wollen Hindernisse abbauen, damit sich tatsächlich alle am Petitionsverfahren beteiligen können.

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