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Gläserne Abgeordnete

Hier finden Sie einen Überblick über meine Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:

Abgeordnetenentschädigung („Diäten“)

Die monatliche Entschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt zurzeit 10.323,29 Euro. Sie soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen, der Bedeutung des besonderen Amtes und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an den Bezügen von einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Damit setzen die Abgeordneten Recht und die Bundesrichter legen das Recht aus und beide werden gleich entlohnt. Die Erhöhung der Diäten ist an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Steigen die Löhne, dann wird entsprechend erhöht und wenn die Löhne fallen, dann verringern sich auch die Diäten. All dies wird im Abgeordnetengesetz geregelt und somit vom Deutschen Bundestag in einem transparenten Verfahren vor den Augen der Öffentlichkeit festgelegt. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen (wie z. B. Weihnachtsgeld) und müssen ihr Einkommen regulär versteuern.

Kostenpauschale

Als Abgeordnete erhalte ich zusätzlich eine steuerfreie Kostenpauschale, um meine Aufwendungen, die durch das Mandat entstehen, abzudecken. Sie beträgt zurzeit 4.583,39 Euro monatlich. Davon bezahle ich zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung meines Wahlkreisbüros in Reutlingen, Fahrten im Wahlkreis, Wahlkreisbetreuung, Übernachtungen und meine Zweitwohnung in Berlin.

Büroausstattung

Abgeordnete haben Anspruch auf ein eingerichtetes Büro in Berlin, auf eine begrenzte Zahl von PCs oder Laptops in Berlin und im Wahlkreis und auf die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet) in den Gebäuden des Deutschen Bundestags. Ausgaben für Büroausstattung können bis zu einer Höhe von maximal 12.000 Euro im Jahr per Beleg erstattet werden. Darunter fallen Ausgaben für Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung in Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.

Mitarbeiterpauschale

Zur Beschäftigung von Mitarbeiter:innen stehen Abgeordneten monatlich bis zu 23.205,00 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht an die Abgeordneten überwiesen, sondern die Bundestagsverwaltung zahlt die Gehälter an die Beschäftigten. Zurzeit beschäftige ich vier Mitarbeiter:innen in meinem Berliner Büro und zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit im Wahlkreisbüro in Reutlingen.

Reisekosten

Im Stadtgebiet von Berlin können Abgeordnete den Fahrdienst des Deutschen Bundestags nutzen. Für sonstige Fahrten innerhalb Deutschlands haben wir eine Netzkarte der Bahn und können innerdeutsche Flugkosten, die in Ausübung des Mandats entstehen, erstatten lassen. Die bei Mandatsflügen anfallenden CO2-Emissionen werden vom Deutschen Bundestag kompensiert.

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat sind zwar grundsätzlich zulässig, aber das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Einkünfte, weil sie auf mögliche Interessensverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Ich selbst gehe keiner weiteren Tätigkeit nach und ich verzichte auch bei Einladungen (z.B. Vorträge) auf Honorare.

Meine Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen:

Mitglied im Kuratorium der KAB-Stiftung Arbeit und Leben im Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart (ehrenamtlich), Vorsitzende im Förderverein offene Jugendarbeit e.V., Pliezhausen (ehrenamtlich)

Weitere Details zur Abgeordnetenentschädigung einschließlich Informationen zur Altersentschädigung finden Sie auf der Website des Deutschen Bundetags.