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28.04.2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit macht mehr Branchenspezifische Mindestlöhne unabdingbar

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird am 1. Mai 2011 Realität. Die Bundesregierung befindet sich bisher im Dornröschenschlaf und hat es versäumt, die Rahmenbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass die Rechte der aus dem Ausland entsandten Beschäftigten aber auch die der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt werden. Die Bundesregierung muss endlich beim Thema branchenspezifische Mindestlöhne aber auch beim gesetzlichen Mindestlohn die Füße von der Bremse nehmen. Nur dann können die tendenziell sinkenden Löhne gestoppt werden.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai ist eine Selbstverständlichkeit und eine Chance, aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Genau diese hat die Bundesregierung aber bisher nicht geschaffen. Sie muss – wie andere europäische Staaten – bei branchenspezifischen Mindestlöhnen und beim gesetzlichen Mindestlohn endlich ihren Fuß von der Bremse nehmen. Denn nur so können die Rechte der aus dem Ausland entsandten aber auch der deutschen Beschäftigten ausgebaut und gewahrt werden.

Einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche gibt es ebenfalls noch nicht, da die Bundesregierung ihre Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes viel zu spät auf den Weg gebracht hat. Diesen wird es so schnell auch nicht geben, da das Verfahren zur Verabschiedung eines branchenspezifischen Mindestlohns erfahrungsgemäß einige Wochen dauert. Das hätte die Bundesregierung mit einkalkulieren müssen.

Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, die darauf angewiesen sind, dass die Bundesregierung endlich aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt sorgt. Die Bundesregierung muss endlich eine faire Entlohnung sicherstellen und mit anderen Ländern in Europa Schritt halten, die schon seit langem nicht nur branchenspezifische Mindestlöhne sondern auch einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben.