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02.04.2011

Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der EU: Richtlinienentwürfe müssen dringend überarbeitet werden

In einer Pressemitteilung unterstützt Beate Müller-Gemmeke die Kritik der IG BAU bezüglich zweier Richtlinienentwürfe der Europäischen Union, die Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen regeln sollen. Ziel muss sein, dass alle inländischen und ausländischen Beschäftigten die gleichen Rechte erhalten. Zentral ist dabei der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“.

Zu Recht weist die IG BAU auf die Gefahren hin, die mit den beiden EU-Richtlinienvorschlägen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitkräften und konzernintern Entsandten aus Drittstaaten verbunden sind. Die jetzt im Raum stehenden Entwürfe sind in der Tat so nicht hinnehmbar und bedürfen grundlegender Korrekturen. Wir werden dazu zwei Anträge in den Bundestag einbringen, die weitreichende Korrekturen fordern.

Zentral ist dabei, dass dem Gastlandprinzip Geltung verschafft wird, also stets das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ am gleichen Ort gilt. Auch eine strikte Einschränkung auf Hochqualifizierte und Managerpositionen ist bei der konzerninternen Entsendung nötig – es muss verhindert werden, dass die Richtlinie auch für un- und angelernte Beschäftigte und für Fachkräfte gilt.

Auch der Richtlinienentwurf für Saisonarbeitskräfte muss präzisiert werden: so dürfen nicht alle Branchen für Saisonarbeit in Frage kommen. Wichtig ist hier jedoch vor allem, dass die Beschäftigten in der Saisonarbeit in ihren Rechte gestärkt werden. Völlig unabhängig davon, aus welchem Land eine Arbeitskraft kommt muss klar sein, dass ihr innerhalb der EU gleiche und faire Arbeitsbedingungen, Sozialstandards und Entlohnung entsprechend dem Gastlandprinzip zustehen.