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26.09.2023

Das Petitionsrecht stärken – für mehr Teilhabe am demokratischen Prozess

Wer mitbestimmen und mitgestalten kann, mischt sich ein. Menschen engagieren sich stärker und sind so aktiver Teil unserer demokratischen Gesellschaft. Mitbestimmung und Mitsprache stärken somit unsere Demokratie. Und deshalb wollen wir die Möglichkeiten des Petitionsrechts ausbauen und stärken. Das haben wir jetzt mit einem Positionspapier in unserer Fraktion beschlossen.

Denn unser Petitionsrecht und der Petitionsausschuss machen unser Parlament nahbar und ermöglichen es den Menschen, ihre Anliegen direkt in den Bundestag einzubringen. Petitionen sind dabei immer auch ein wichtiger Seismograph für politische Stimmungen und Themen, die die Menschen umtreiben, und geben sehr genau Hinweise darauf, welche Probleme gerade die Menschen umtreiben.  

Damit es künftig einfacher wird, Petitionen in den Bundestag einzubringen und damit diese Anliegen noch mehr Gewicht bekommen, wollen wir das Petitionswesen modernisieren und reformieren. Der Petitionsausschuss soll zu einem leichter zugänglichen Ort der Mitsprache werden.

Deshalb wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass öffentliche Petitionen auf Vorschlag des Petitionsausschusses im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden, wenn sie mindestens 100.000 Mitzeichnungen erreichen. Außerdem wollen wir das Quorum, dass eine Petition öffentlich im Petitionsausschuss beraten wird, von heute 50.000 auf künftig 30.000 Mitzeichnungen senken und die Frist für Mitzeichnungen von heute vier auf künftig sechs Wochen verlängern.

Außerdem wollen wir das Petitionsverfahren für alle Beteiligten nachvollziehbarer und damit inklusiver machen. Künftig sollen sich Petent:innen beispielsweise jederzeit über den Stand und Verlauf ihres Petitionsverfahrens informieren können. Das heißt, wir werden hier gemeinsam mit der Verwaltung des Petitionsausschusses alle Verfahrensschritte hinsichtlich ihrer Alltagstauglichkeit überprüfen und optimieren.

Fraktionsbeschluss: Das Petitionsrecht stärken