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05.12.2022

Dokumentation der Arbeitszeit ist Gesundheitsschutz

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Begründung zum Urteil zur Dokumentation veröffentlicht. Und diese Begründung ist deutlich: Arbeitszeit muss in allen Unternehmen erfasst werden. Das geht aus der Urteilsbegründung des Gerichts klar hervor – und das ist gut so. Das ist ein wichtiges Zeichen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Jede Arbeitsstunde muss erfasst werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Und das ist notwendig, denn zu lange Arbeitszeiten machen krank.

Arbeitszeit muss in allen Unternehmen erfasst werden. Das geht aus der Urteilsbegründung des Gerichts klar hervor – und das ist gut so. Das ist ein wichtiges Zeichen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Jede Arbeitsstunde muss erfasst werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Und das ist notwendig, denn zu lange Arbeitszeiten machen krank.

Erst mit einer Aufzeichnung der Arbeitszeit können Beschäftigte und Arbeitgeber:innen eindeutig dokumentieren, wann Überstunden angefallen sind und wann Arbeitszeiten gesundheitsbelastend werden. Und dann gilt es, Stopp zu sagen und die Arbeitszeit zu begrenzen. Für die Beschäftigten geht es um den Schutz ihrer Gesundheit. Das ist aber auch für die Arbeitgeber:innen wichtig, denn in Zeiten des Fachkräftemangels können sie es sich nicht mehr leisten, dass ihren Beschäftigten die Puste ausgeht.

Um das Urteil umzusetzen, ist jetzt die Regierungskoalition am Zug. Sie wird schnell eine gesetzliche Neuregelung schaffen, die für Betriebe und Beschäftigte Rechtssicherheit schafft und praktikabel ist.

PM Dokumentation der Arbeitszeit ist Gesundheitsschutz