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28.02.2024

Ein Arbeitszwang für Geflüchtete ist der falsche Weg

Zur Forderung einer Arbeitspflicht für alle Geflüchteten, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmer:innenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Einen Arbeitszwang für Geflüchtete kann und wird es definitiv nicht geben. Das ist nicht von unserem Grundgesetz gedeckt. Wichtig wäre hingegen, alle Arbeitsverbote aufzuheben. Es ist absurd, dass Menschen der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt versperrt wird, sie aber gleichzeitig zur Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden sollen. Zielführender wäre es, den Geflüchteten möglichst früh den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen und gute Rahmenbedingungen zu setzen.

Arbeitsgelegenheiten sind nur dann für Geflüchtete sinnvoll, wenn sie einen zeitlich begrenzten Übergang in Erwerbstätigkeit darstellen. Dafür müsste die Tätigkeit mit Spracherwerb oder ersten Qualifizierungsmöglichkeiten kombiniert werden. Es bräuchte Kinderbetreuung und kompetente Begleitung. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, dann entstehen durch Arbeit Perspektiven. Das bietet Chancen für alle – für die Geflüchteten, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Wir brauchen tatsächliche Antworten auf den Arbeits- und Fachkräftemangel. Es darf eben nicht darum gehen, ein Zeichen der „harten Hand“ zu setzen und die Menschen in einer prekären Tätigkeit alleine zu lassen.

PM Ein Arbeitszwang für Geflüchtete ist der falsche Weg