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27.03.2019

Fachgespräch zum Teilhabechancengesetz

Ich habe Beschäftigungsträger, Agentur für Arbeit und Jobcenter aus Reutlingen eingeladen, um über das Teilhabechancengesetz zu diskutieren, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Ich habe Kritik an dem Gesetz, auch wenn es erst mal ein Schritt in die richtige Richtung ist. Jetzt geht es um die Umsetzung. Bei dem Fachgespräch ging es mir darum, mich mit den Akteuren auszutauschen. Es gibt für die Beschäftigungsträger einige Problem bei der Umsetzung. Hier muss die Bundesregierung nachsteuern und die Praktiker vor Ort  unterstützen.

Ein moderner Sozialstaat darf niemanden vergessen und erst Recht  niemanden aufgeben. Menschen, die lange erwerbslos sind, wurden bisher viel zu lange alleine gelassen. Doch das soll jetzt anders werden – und zwar mit dem Teilhabechancengesetz. Und wie das neue Gesetz jetzt umgesetzt? Wie es anläuft und welche Probleme es gibt, das wollte ich mit den Akteuren aus Reutlingen besprechen.

Das Teilhabechancengesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, ermöglicht den Jobcentern, Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose fünf Jahre lang mit einem Lohnkostenzuschuss zu fördern. Während des Jobs werden die Beschäftigten durch ein ganzheitliches Coaching begleitet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungenurden im Bundestag jedoch heftig diskutiert und auch kritisiert. Die Zugangsvoraussetzung von sechs Jahren Leistungsbezug ist aus meiner Sicht zu lang. Wichtig wäre auch Freiwilligkeit. Es ist dennoch gut, dass Langzeitarbeitslose so endlich die Möglichkeit erhalten, wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können.

In Reutlingen wurden vom Jobcenter bereits 44 Stellen für Langzeitarbeitslose akquiriert. 21 Arbeitsplätze sind bereits bewilligt und einige der ausgewählten Langzeitarbeitslose arbeiten bereits.  Darunter sind acht Frauen. Hier wünsche ich mir, dass insbesondere Frauen mit ihren spezifischen Lebenslagen besonders im Mittelpunkt stehen.

Die sozialen Beschäftigungsträger in Reutlingen sind bisher noch skeptisch, wenn es um das Teilhabechancengesetz geht. Zwar sind sie die Experten für Langzeitarbeitslose. Die Betreuung aber dürfen sie nicht selbst übernehmen. Das bezeichne ich immer noch als absurd. Den Beschäftigungsträger droht auch ein finanzielles Risiko. Denn anders wie die Wirtschaft, sind sie nicht auf Profit ausgerichtet. Die Arbeitsplatzkosten werden aber nicht erstattet. Ich bin überzeugt, es wird auch Langzeitarbeitslose geben, die nicht gleich die Anforderungen in der Privatwirtschaft schaffen. Für sie wären Arbeitsplätze bei Beschäftigungsträger genau das Richtige. Aber hier hat das Teilhabechancengesetz eine echte Schwachstelle.

Beim Sozialen Arbeitsmarkt geht es in erster Linie um soziale Teilhabe. Arbeit ist für die Menschen mehr als nur Einkommen. Arbeit bedeutet soziale Kontakte, Wertschätzung, Anerkennung und gesellschaftliche Teilhabe. Und dabei geht es auch um die Würde der Menschen. Deshalb hoffe ich darauf, dass sich gerade auch die Kommunen noch mit mehr Arbeitsplätzen engagieren und so ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Das war mein Wunsch am Ende des Gesprächs.