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18.03.2014

GewerkschaftsGrün Berlin - Mindestlohn ohne Ausnahme aber mit Kontrolle

14-03-18_GG_Berlin_Mindestlohn

„Mindestlohn light“ war der nahezu prophetische Titel des letzten Dialogforums von GewerkschaftsGrün Berlin-Brandenburg im DGB-Haus. Wenige Tage zuvor war bekannt geworden, dass die Arbeitsministerin einen „jugendfreien“ Mindestlohn plant, also Mindestlohn erst ab 18. Die Veranstaltung war also hoch aktuell.

Zur Diskussion waren eingeladen Micha Heilmann (NGG, Hauptstadtbüro), Ralf Nix (ver.di BundesarbeiterInnensekretär) und ich als bundesweite Sprecherin von GewerkschaftsGrün. Es war eine ebenso engagierte wie sachliche Diskussion über die Konsequenzen eines „Mindestlohn light“.

Für mich ist klar – ein Mindestlohn darf es nur ohne Ausnahmen geben. Deshalb unterstütze ich das DGB-Motto „Würde kennt keine Ausnahme“. Mit diesen vier Worten ist alles gesagt. Neben der Diskussion um die Ausnahmen mahnte ich an diesem Abend allerdings an, dass die Bundesarbeitsministerin sich auch um die Umsetzung und vor allem um die Kontrollen Gedanken machen muss. Die für die Einhaltung von Mindestlöhnen zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist bereits jetzt hoffnungslos unterbesetzt. Wichtig ist insbesondere auch, dass der Mindestlohn auf Stundenbasis ermittelt und umgerechnet werden muss. Dazu braucht es verlässliche Regeln, denn viele Beschäftigte werden nach Stücklohn bezahlt oder haben keine fest gelegte Arbeitszeit. Wenn zukünftig eine Mindestlohn-Stunde 90 Minuten dauert, dann wäre das katastrophal.

Micha Heilmann von der NGG verwies auf die Erfahrungen mit Niedriglöhnen für Jüngere in den Niederlanden und Großbritannien. „In den Niederlanden bekommen erst Jugendliche ab 23 Jahre den vollen gesetzlichen Mindestlohn, demzufolge sitzen an den Kassen vieler Supermärkte junge Menschen, die noch nicht 23 sind.“ Eine solche Grenze sei eine Einladung an die Arbeitgeber, diese zu umgehen. Heilmann verwies zudem darauf, dass bisher nicht klar sei, ob auch ausländische Unternehmen ihren Beschäftigten den Mindestlohn zahlen müssten.

Ralf Nix von ver.di betonte angesichts der Pläne der Bundesregierung, dass der öffentliche Druck für einen ausnahmslosen Mindestlohn weiterhin dringend notwendig sei. Nix verwies auf die erfolgreiche Mindestlohnpetition, die in seinem Organisationsbereich initiiert wurde. „Wir haben die erforderlichen 50.000 Unterschriften beisammen und werden sie an den Petitionsausschuss im Bundestag übermitteln.“ Diese Nachricht hat mich gefreut. Da ich seit kurzem stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages bin, habe ich ihm natürlich konkrete Unterstützung angeboten.