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12.02.2012

Entschließungsantrag: Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Landwirtschaftliche Sozialversicherung neu organisiert werden soll. Wir Grünen begrüßen diesen Schritt im Grundsatz, aber dennoch habe wir einiges an Kritik. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht und den Gesetzentwurf der Regierung abgelehnt.

Um zu einer effizienteren Organisation und mehr überregionaler Beitragsgerechtigkeit zu gelangen, sollen die 36 überwiegend regionalen Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) zu einem einzigen Bundesträger zusammengefasst werden. Bei der konkreten Ausgestaltung der Gesetzesänderung sehen wir jedoch erheblichen Änderungsbedarf. Hierzu haben uns auch zahlreiche Schreiben erreicht, die auf die Gefahren einer Neuordnung hinweisen. Wir haben in einem Entschließungsantrag konkrete Verbesserungsvorschläge in die Ausschussberatungen eingebracht. Leider sind wir mit diesen Vorschlägen am Ende größtenteils auf taube Ohren gestoßen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hat die Grüne Bundestagsfraktion daher im Plenum abgelehnt.

Was haben wir kritisiert, wo genau haben wir Verbesserungen gefordert?

Frauen und kleine Verbände demokratisch angemessen beteiligen

Im neu zu schaffenden Bundesträger werden der Errichtungsausschuss und die Vertreterversammlung zentrale Organe sein. Das Verfahren, wie ihre Vertreter festgelegt werden, ist jedoch unbefriedigend. Angesichts einer sich weiter ausdifferenzierenden Verbändelandschaft, sollen auch Minderheiten und Vertreter kleinerer Listen (wie der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft oder der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter) angemessen vertreten sein. Wir fordern außerdem für die Besetzung der Gremien eine Frauenquote, die vorübergehend bis zur nächsten Sozialwahl mindestens dem Durchschnittswert aller regionalen Träger entspricht.

Landwirtschaftliche Unfallversicherung gerecht ausgestalten

Der Bund trägt über den Agrarhaushalt 71 % der LSV-Ausgaben. Daher muss er auch seine Kompetenzen wahrnehmen, um die Rahmenbedingungen festzulegen. In vielen Punkten findet dies aber nicht statt. So soll der bundeseinheitliche Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) auf Grundlage eines einzigen Gutachtens festgelegt werden. Wir kritisieren die dort getroffenen, teils unbelegbaren Aussagen scharf. Legt man sie als Maßstab an, würden die Bruttobeiträge zur LUV um so höher ausfallen, je kleiner der Betrieb ist. Das bevorzugt wieder einmal Großbetriebe und benachteiligt die bäuerliche Landwirtschaft. Mit den grünen Vorstellungen von Landwirtschaftspolitik ist das nicht vereinbar. Wir fordern ein weiteres Gutachten und eine Regelung zum Schutz vor unverhältnismäßigen Beitragssteigerungen.

Eigenständigkeit des Gartenbaus erhalten

Der Gesetzentwurf trägt darüber hinaus den Besonderheiten der Gartenbaubetriebe nicht ausreichend Rechnung. Wir fordern weiterhin eine zentrale Betreuung der Gärtnerinnen und Gärtner, die Beibehaltung des Bemessungsmaßstabs in der Unfallversicherung im Gartenbaubereich, Erhaltung der Präventionsarbeit und Beibehaltung des Bonussystems sowie des sicherheitstechnischen Diensts.

Arbeitnehmerrechte stärken – auch in der LSV

Nicht zuletzt liegen uns natürlich auch im Bereich der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmenden am Herzen. Der Veränderungsprozess in der LSV bietet die Chance, die Beschäftigten und den Personalrat endlich angemessen in Entscheidungen einzubeziehen. Zwingendes Mitbestimmungsrecht sollten diese beispielsweise bei der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erhalten.

Kompletter Antrag