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30.10.2019

Kleine Anfrage: Schönrechnerei - 372.000 Personen fehlen in der Arbeitslosenstatistik

Die monatlich von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Zahlen zeigen immer wieder Erfolge bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Diese Statistik verdeckt jedoch das eigentliche Ausmaß der Arbeitslosigkeit, da eigentlich mehr Menschen keiner Erwerbtätigkeit nachgehen als offiziell angegeben. Meine Kleine Anfrage hat ergeben, dass 372.000 Personen nur in der „Unterbeschäftigung“ auftauchen. Sie sind aber arbeitslos. Das nenne ich Schönrechnerei.

Arbeitslose, die aktuell an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder älter als 58 Jahre alt sind und denen seit einem Jahr kein Beschäftigungsangebot unterbreitet wurde, werden in der Arbeitslosenstatistik nicht berücksichtigt. Das kritisiere ich. Während die offizielle Arbeitslosigkeit sinkt, steigt die Zahl der Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Teilnahme an sinnlosen Aktivierungsmaßnahmen aus der Statistik fallen. Sie gelten also nicht mehr als arbeitslos, obwohl sie keinen Schritt näher an einem Job sind. Diese Schönrechnerei auf dem Rücken der Menschen ist völlig absurd und muss endlich beendet werden.

Die Antworten zeigen auch, dass die Bundesregierung auch kein Problem in dieser statistischen Berechnung sieht. Sie wird auch weiterhin daran festhalten, Ältere ab 58 Jahren aus der Statistik herauszurechnen, da deren Verfügbarkeit eingeschränkt sei, wenn ihnen nach einem Jahre Leistungsbezug keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde. Aus meiner Sicht ist es wirklich zynisch, ältere Arbeitslose mit dieser Begründung aus der Statistik verschwinden zu lassen. Es passt nicht zusammen, wenn einige immer länger arbeiten müssen und andere schon mit 58 aufs Abstellgleis geschoben werden. Dieser Paragraf gehört dringend abgeschafft. Ältere Arbeitslose dürfen nicht länger ignoriert werden. Sie müssen stattdessen stärker unterstützt werden.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die Zahlen für die häufig sinnvolleren Maßnahmen wie berufliche Weiterbildungen und Arbeitsgelegenheiten zwischen 2013 und 2018 leicht gefallen sind. Besonders auffällig an dieser Stelle ist, dass langzeitarbeitslose Menschen im SGB II im Vergleich zu Personen im Bezug von Arbeitslosengeld I besonders selten von Weiterbildungen profitieren. Das zeigt: Viel zu oft werden Langzeitarbeitslose nur mit kurzfristigen Maßnahmen von der Stange abgespeist, die sie keinen Schritt weiterbringen. Dabei benötigen sie dringend mehr und passgenauere Möglichkeiten zur Nachqualifizierung und Weiterbildung, die ihnen langfristig reale Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen.

Kleine Anfrage: Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II – eine Bestandsaufnahme